Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege am LBZ Echem an. Im Rahmen des Kurses kann die theoretische Sachkunde für alle vier Tierarten abgelegt werden. Praktisch werden die Tierarten Rind und Schwein geprüft.
Eine praktische Prüfung für die Tierarten Schaf und Ziege wird separat angeboten, sobald die Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Die Kosten hierfür sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Bitte melden Sie sich bei uns, sollten Sie eine praktische Prüfung für die Tierarten Schaf und Ziege benötigen.
Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubung und deren Bewertung
- Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
- Entbluten
Ablauf des Kurses:
Am ersten und zweiten Tag erfolgt die Schulung. Während dieser wird Umgang mit den Betäubungsgeräten wird im LBZ Echem beispielhaft demonstriert und geübt („Trockenübung“ ohne Tiere). Der zweite Kurstag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Am dritten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch im Schlachthof am Tier geprüft.
Praktische Übungen im Schlachtbetrieb finden nicht statt. Alle Teilnehmer*innen müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Wichtige Hinweise:
- Jede*r, die/der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
- Die mündliche und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
- Das Ruhigstellen, Betäuben und Töten lebender Tiere kann im Kurs nicht geübt werden. Am Schlachthof erfolgt direkt die praktische Prüfung. Alle Teilnehmer/innen müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmer stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Bruststich und bei den Schweinen auf der Liegendendblutung per Bruststich). Ein Nachweisformular für das Übungstöten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
- Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann auf Grund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.
- Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern halten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
- Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.
Eine Rechnung über den ausgeschriebenen Betrag erhalten Sie im Anschluss an den Lehrgang.
Der jeweilige Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurück.
Programm
Kosten
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in

Weitere Termine
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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen |
Echem
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05.09.2023 - 07.09.2023 |