Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS
Für Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen.
Dazu zählen die
- TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
- neuerdings TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
Dazu wird im Rahmen des Schulungsverbundes Biogas eine 2- tägige Grundschulung vorausgesetzt und angeboten. Es besteht die Möglichkeit dies Schulung bspw. als neuer Mitarbeiter oder Neuanlagenbetreiber einer BGA wahrzunehmen. Bitte informieren sie sich dazu separat unter dem Stichwort "Biogas-Betreiberschulung"
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Daher bieten wir eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 23.02.2023 an.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben.
Im Rahmen der Schulung wird auch ein Anlagenrundgang auf einer Biogasanlage vor Ort stattfinden.
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in

Robert Borchers
Außenstellenbeauftragter Außenstelle Aschendorf-Hümmling
04962 9183-36