Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter*innen
bis 26.10.2023 (09:00 - 17:15 Uhr)
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Oktober 2023 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Die Vermittlung des Lernstoffes erfolgt im theoretischen Unterricht sowie an einem Phantom sowie an Schlachtorganen. Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht Teil des Lehrgangs. Der Lehrgang, die Lehrgangsunterlagen und die Prüfung sind ausschließlich in deutscher Sprache.
Unterricht
Termin: 24. bis 26. Oktober 2023 (gesamt 3 Tage) jeweils 9.00 bis 17.15 Uhr
Ort: Versuchsstation für Schweinezucht und -haltung, Hermann-Ehlers-Straße 15, 26160 Bad Zwischenahn
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
20 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikats/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung |
Anmeldeschluss: |
10. Oktober 2023 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Hermann-Ehlers-Straße 15
26160 Bad Zwischenahn-Wehnen
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