Starterseminar für die Tierwohlförderung T2/T3/T4
Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung. Bedingung für die Förderung ist u.a., dass die beantragten Tiere von einem Betrieb stammen müssen, der an einer anerkannten Beratung zum Tierwohl in der Ferkelaufzucht bzw. bei der Haltung von Mastschweinen teilgenommen hat. Außerdem muss jeder Neu-Antragsteller bzw. Ferkellieferant an einem Starterseminar für die Tierwohlförderung teilgenommen haben.
Themenvorträge:
- Grundlagen der Fördermaßnahmen Schweine - Schwerpunkt T3 „Sauenhaltung“
- Gruppendiskussion: Umsetzung der Kriterien
- Notfallplan und Umgang mit Kranken und verletzten Tieren
- Reduzierung des Schwanzbeißrisikos- Schwachstellen finden und abstellen
- Betriebsrundgang - Schwerpunkt T3 „Sauenhaltung“
- Halten von unkupierten Schweinen – Erfahrungen und Tipps eines Schweinehalters
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
Die Kosten für das Seminar betragen 200 € incl. Tagungsverpflegung und Mittagessen.
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Dr. Heiko Janssen
Leiter Sachgebiet Tierhaltung
Weitere Termine
Titel | Ort | Datum | |
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Starterseminar für die Tierwohlförderung T2/T3/T4 |
Bad Zwischenahn-Wehnen
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16.10.2023 |
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Bad Zwischenahn-Wehnen
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08.11.2023 |
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Bad Zwischenahn-Wehnen
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15.11.2023 |