Bezirksstelle Bremervörde

Immissionsfachliche Beurteilung von Standorten für Stallbauvorhaben

Webcode: 01043009
Stand: 16.04.2024

Bereits zu Beginn der Planungsphase für ein Stallbauvorhaben sollte geprüft werden, ob sich über die Abluft des geplanten Stalles negative Auswirkungen auf die Umwelt einstellen. Geruchs-, Ammoniak-, und auch Staubemissionen werden über die Abluft der geplanten Anlage im Umfeld verteilt.

Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Auswirkungen potentieller Immissionen der von Ihnen geplanten Anlage auf Schutzgüter im Umfeld der Anlage neutral und unabhängig:

  • Einwirkung von Geruchs- und Staubimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung,
  • Einwirkung von Ammoniakimmissionen und die daraus resultierende Stickstoffdeposition auf schützenswerte Lebensräume (z.B. N-empfindliche Biotope),

Ausgehend von der geplanten Stallgröße und dem Haltungsverfahren können wir für Sie individuelle Immissionsprognosen erstellen und die potentiellen Belastungen im Bereich benachbarter Wohnhäuser und/oder Biotope darstellen und auswerten. Sollten die prognostizierten Immissionswerte im Bereich der oben genannten Schutzgüter nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bestehen weiterhin Möglichkeiten potentielle Geruchsbelästigungen und/oder Umweltbelastungen im Umfeld der geplanten Anlage zu vermindern:

  • Optimierung der Abluftanlage für den geplanten Stall,
  • Minderung von Emissionen durch sog. Indoormaßnahmen,
  • Minderung von Emissionen durch Abluftreinigungsanlagen,
  • Prüfen von Alternativstandorten, auf Grundlage Ihrer Planungsvorgaben.

Anhand einer Immissionsprognose können wir im Vorfeld prüfen, ob Ihr Stallbauvorhaben aus Sicht des Immissionsschutzes genehmigungsfähig ist. Auf der Datengrundlage dieser neutralen Prognose kann, im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens, ein entsprechendes Immissionsgutachten erstellt werden.

Immissionsfachliche Beurteilung von Wohnbauvorhaben
Zur Vermeidung von Konflikten zwischen „Wohnen“ und Landwirtschaft, bzw. landwirtschaftlicher Tierhaltung, hat der Gesetzgeber eine „Abstandsregelung“ eingeführt. Hierzu werden nach Vorgaben der TA Luft, Anhang 1 und 7, Immissionsprognosen im Bereich der geplanten Baugrundstücke von Wohnhäusern erstellt. Die Geruchssituation resultiert aus den Immissionen der umliegenden Emittenten, zumeist landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung. Die Geruchsintensität einer Stallanlage berechnet sich über die dort gehaltene Tierart, dem Haltungsverfahren sowie der Anzahl der Tierplätze im Stallgebäude. Ebenfalls werden Nebenanlagen, offene Dunglager und Fahrsiloanlagen, als Geruchsquellen berücksichtigt. Über eine, für den Standort repräsentative Wetterstatistik, wird die potentielle Geruchsbelastung im Bereich des geplanten Wohnhauses simuliert und die prognostizierten Immissionswerte mit dem nach TA Luft vorgegebenen Immissionsgrenzwert für die entsprechende Gebietskulisse verglichen. Ist der prognostizierte Immissionswert höher als der Grenzwert, wäre eine Wohnbebauung dort nicht zulässig.

Wir erstellen diese Immissions- bzw. Geruchsgutachten für einzelne Wohnbauvorhaben und auch für Gemeinden im Rahmen von Bauleitplanungen.