Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Mindestlohn

Webcode: 01034559

Der Mindestlohn wurde in 2015 mit 8,50 €/h eingeführt. Seitdem wurde dieser mehrmals angehoben. Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. 

Mindestlohn über die Jahre
Mindestlohn über die JahreHaiYen Trinh

Nach dem Mindestlohngesetzes (MiLoG) liegt der Mindestlohn seit dem 01. Oktober 2022 bei 12 €/h.

Der Mindestlohn gilt laut MiLoG §22 nicht für Auszubildende, Arbeitnehmende unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen und einige Praktikanten. Des Weiteren gilt der Mindestlohn nicht für Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung.

Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni Ihre Empfehlung für die Steigerung des Mindestlohnes in den Jahren 2024 und 2025 beschlossen. Sie entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Wenn die Bundesregierung der Empfehlung der Mindeslohnkomission folgt, ist dies der zukünftige Mindestlohn:

1.1.2024 - 31.12.2024:     12,41 Euro

1.1.2025 - 31.12.2025:     12,82 Euro

Weitere Informationen zum zukünftigen Mindestlohn finden Sie auf der Seite der Mindeslohnkommission und der Seite des DGB.

 

Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.