Betriebs- und Haushaltshilfe bei Coronainfektion

Wer am Coronavirus erkrankt ist, hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe gegenüber der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

. - © Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) © Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Bei Quarantäne gibt es keinen Anspruch, da eine Tätigkeit im Betrieb weiterhin möglich ist. Die Bewilligung einer Ersatzkraft ist nach einer Information der SVLFG von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall abhängig und erfolgt in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern.

Die SVLFG hat wichtige Informationen in Zusammenhang mit dem Coronavirus im Internet zusammengestellt: https://www.svlfg.de/faq-bhh-corona.

Autor: Heinke Blankenforth

 

Ihre Ansprechpartner/innen bei der Arbeitnehmerberatung in
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein

Impressum · Datenschutz · Leichte Sprache · Barrierefreiheit · © 2024 Landwirtschaftskammer Niedersachsen