Betriebs- und Haushaltshilfe bei Coronainfektion
Wer am Coronavirus erkrankt ist, hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe gegenüber der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Quarantäne gibt es keinen Anspruch, da eine Tätigkeit im Betrieb weiterhin möglich ist. Die Bewilligung einer Ersatzkraft ist nach einer Information der SVLFG von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall abhängig und erfolgt in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern.
Die SVLFG hat wichtige Informationen in Zusammenhang mit dem Coronavirus im Internet zusammengestellt: https://www.svlfg.de/faq-bhh-corona.
Autor: Heinke Blankenforth
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