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Startklar in die Brennholz-Saison

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Mit Beginn des Winters, nach dem Laubabfall, bereiten sich die Brennholzselbstwerber wieder darauf vor, dass sie „in den Wald gelassen“ werden. Doch sind Werkzeuge, Geräte und Schutzbekleidung auch wirklich einsatzbereit? Die noch verbleibende Zeit kann für die wichtigen Vorbereitungen genutzt werden – dazu eine Checkliste von Bezirksförster Dieter Scholz:

Wer vor ihrem Einsatz Motorsäge, Schutzbekleidung und alle Werkzeuge überprüft, kann beruhigt in die Saison starten. Diese Vorüberlegungen sollten Sie anstellen:

◾ Springt die Motorsäge überhaupt an? Tipp: Damit Vergaser bzw. Pumpenmembrane nicht trocken

Brennholz-Saison Ausrüstung
Alles kontrolliert? Wenn die Ausrüstung betriebsbereit ist, kann die Brennholz-Saison beginnen.Dieter Scholz
laufen und die Kette sowie der Schienenstern schön geschmeidig bleiben, die Säge auch außerhalb der Saison alle paar Monate einmal laufen lassen!

◾ Ist der Luftfilter sauber und die Säge gepflegt oder wurde sie nach dem letzte Winter ungereinigt weggestellt?

◾ Funktionieren alle Sicherheitsvorrichtungen der Säge (Kettenbremse, Handschutz und Kettenfangbolzen); ist der Kettenschutz vorhanden?

◾ Sind die Sägeketten geschärft? Eine stumpfe Kette kostet Material und Kraft und ist gefährlicher als eine scharfe Kette, die ohne Drücken leicht durch das Holz sägt. Wer im Schärfen ungeübt ist, sollte dies für wenig Geld dem örtlichen Fachmann überlassen. Der nutzt den passenden Feilendurchmesser und prüft außerdem Schärfwinkel, Brustwinkel, Zahnlänge und Tiefenbegrenzerhöhe.

◾ Das Arbeiten im Wald erfordert grundsätzlich das Tragen eines Helms mit Gehör-/Gesichtsschutz! Wer heute bei der Motorsägenarbeit ohne Helm, Sicherheitsbekleidung und Handschuhe angetroffen wird, braucht sich nicht zu wundern, wenn er des Waldes verwiesen wird.

◾ Der Helm: Ist er noch betriebssicher? Durch UV-Licht wird der Kunststoff spröde und erfüllt nicht mehr den Schutzzweck. Tipp: Nicht unter ständigem Lichteinfall lagern, sondern dunkel und trocken. Jeder Helm trägt einen Stempel mit eingeprägtem Herstellungsjahr. Nach ca. fünf bis sechs Jahren ist der Helm auszutauschen, natürlich unverzüglich, wenn er einer Belastung ausgesetzt war. Auch das Schweißband kann und sollte einmal gewechselt werden (kostet nicht viel). Funktionieren die Gehörschutzkapseln und der Gesichtsschutz noch?

◾ Die Schnitzschutzbekleidung (Hose/Stiefel): Ist sie noch betriebssicher? Wenn im Bereich der Schnittschutzeinlage das Material eingerissen ist oder gar die Säge schon einmal „zugebissen“ hat, keinesfalls selbst flicken/stopfen, da der Schnittschutz sonst nicht funktionieren kann.

◾ Sonstige persönliche Schutzausrüstung: Sind die Warnfarbe bzw. die Reflexstreifen noch in Ordnung? Auch hier gilt: das früher oft praktizierte Auftragen alter Bekleidung sollte passé sein. Die Kleidung sollte aus Unfallverhütungsgründen gut passen, am Körper anliegen und modernen, ergonomischen Erkenntnissen entsprechen. Ist ein Verbandspäckchen parat und noch einsatzbereit?

◾ Sägekettenhaftöl und Fertiggemisch: Die Zeiten von Selbstgemischtem Sprit sind nun endgültig vorbei. Die Nutzung von vorgemischtem Kraftstoff und Biokettenöl ist allein schon durch die PEFC-Zertifizierung zwingend vorgeschrieben und dient nicht zuletzt der eigenen Gesundheit. Zum einfachen Betanken gibt es praktische Einfüllsysteme, die das Betanken ohne Verschütten ermöglichen.

◾ Werkzeug, wie Keile, Axt und Spalthammer: Sitzen die Stiele fest, sind sie noch intakt oder bereits ausgefranst und müssen ersetzt werden; passen Keile zu Axt/Spalthammer (kein Schlagen von Eisen auf Eisen erlaubt !)?

◾ Überlegen Sie, ob nicht zur Auffrischung der Sägekenntnisse der Besuch eines Motorsägenlehrganges angebracht wäre. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Bezirksförster nach, ob bzw. wo solch ein Lehrgang in Ihrer Nähe stattfindet oder schauen Sie unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/action/vera.html nach aktuellen Motorsägenkurse.

◾ Tip für Waldbesitzer: Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich in jedem Fall eine „Erklärung des Brennholzselbstwerbers“ unterschreiben. Entsprechende Vordrucke können Sie ebenfalls bei Ihrem betreuenden Förster anfragen oder unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/4/nav/2484/article/6727.html herunterladen.