Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)
Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt (siehe anliegende Broschüre).
Ab 2021 muss von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben nachgewiesen werden, dass sie den Integrierten Pflanzenschutz in ihrem Betrieb auch umsetzen. Um das Verfahren möglichst einfach zu halten, wurde von den Bundesländern eine gemeinsame Broschüre erstellt, die Ihnen zeigt, wie Sie diese Grundsätze möglichst rechtssicher für Ihren Betrieb umsetzen können. Die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ (siehe Anlage) erläutert alles Notwendige und geht im Einzelnen auf die genannten Grundsätze ein.
Der in der Broschüre abgebildete und als Anlage einzeln ausdruckbare Fragebogen (siehe Anlage) wird ab diesem Jahr im Rahmen der Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen erstmals abgefragt. Der Fragebogen soll dazu von Ihnen vollständig ausgefüllt werden und bei Ihren übrigen Pflanzenschutzunterlagen verbleiben, um ihn dann ggf. bei einer Kontrolle vorzulegen. Dazu müssen die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen in der äußeren rechten Spalte lediglich angekreuzt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der angesprochenen Broschüre.
Die konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist auch ein wesentliches Ziel der kürzlich durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellten „Ackerbaustrategie“ und Kernpunkt des „Niedersächsischen Weges“.
Über die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (RL EU 2009/128) sind die EU- Mitgliedstaaten darüber hinaus aufgefordert, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des IPS zu schaffen bzw. dies zu unterstützen. So sollen u.a. kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes erstellt werden. In Deutschland wurden diese bereits überwiegend durch berufsständische Organisationen/Verbände mit Unterstützung der Pflanzenschutzdienste und dem Julius Kühn – Institut erstellt und nach Anerkennung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Die Leitlinien bieten umfangreiche Informationen und Hinweise zum Integrierten Pflanzenschutz und stellen damit eine empfehlenswerte Ergänzung zur Pflanzenschutzberatung und den von den Bezirksstellen versandten Hinweisen zum Integrierten Pflanzenschutz dar (https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/leitlinien-ips/ ).
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