Agrarförderung

Agrarförderung Niedersachsen

Aussaat von Wintergetreide

Ausnahmeregelung zur Verschiebung der Sommeraussaat AUKM 2024

Durch die starken Regenfälle der letzten Wochen und das damit einhergehende Hochwasserwird der Aussaattermin im Bereich der AUKM auf den 30.04.2024 verschoben. Betroffen sind alle Maßnahmen mit einer Sommeraussaat.

Hochwasser 2023/2024

Hochwasser 2023/2024 - Hilfsprogramm –> Foto-Dokumentation

Aktuell ist ein Hochwasser-Hilfsprogramm in Vorbereitung. Dazu wird ein Nachweis etwaiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen inkl. Grünland zwingend notwendig sein. Dieser Nachweis kann durch digitale Bilder mittels FANi-App erbracht werden.

Eichen-Buchen Mischwald

Forstliche Förderung in Niedersachsen

Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.

Extensivgrünland

Erhaltung von Dauergrünland

Als ein Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).

Diese App eröffnet Antragsteller*innen, die einen Antrag auf EU-Agrarförderung im Antragsjahr 2021 gestellt haben, die Möglichkeit, mithilfe von Fotos eigenständig Unstimmigkeiten zu ihrem Antrag aufzuklären und Antragsvoraussetzungen nachzuweisen.

Smartphone-App „FANi“

Mit der kostenlosen App FANi gibt es in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die Möglichkeit mit Hilfe von entsprechenden Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen.

Demofläche der Versuchsstation Borwede

Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022

Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung Die aktuellen Hochrechnungen der Antragszahlen für die AUKM 2022 ergeben eine Überzeichnung der verfügbaren AUKM-Mittel für Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium eine Kappung einzelner Maßnahmen beschlossen

Demofläche der Versuchsstation Borwede

Information zur GAPAusnV und „schützenswerte Brache“

Gem. § 3 I GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV vom 14.12.2022 kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche für GLÖZ 8 angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide (außer Mais), Sonnenblumen oder Leguminosen (außer Soja) genutzt wird, soweit die Fläche nicht für ÖR 1 a oder 1 b beantragt wird oder Zahlungen für AUKM für die stillgelegten Flächen erfolgen.