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Afrikanische Schweinepest – ein Anlass für einen Versicherungs-Check

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Generell sollten alle Versicherungen, betrieblich wie privat, alle paar Jahre auf den Prüfstand. Häufig bedarf es allerdings eines Anlasses, um sich daran zu erinnern. Die ersten bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland sind so ein Anlass - Landwirte sollten jetzt ihren Versicherungsschutz insbesondere im Bereich Ertragsschadenversicherung überprüfen.

Vorhandene Verträge – Unterversicherung vermeiden

Ordner für Versicherungen
Ordner für VersicherungenIlse Tschemeres

Ist eine Ertragsschadenversicherung gegen anzeigepflichtige Tierseuchen vorhanden ist das Ziel der Überprüfung, eine Unterversicherung zu vermeiden. Denn ist der Betrieb z.B. gewachsen oder haben sich die Leistungen erhöht, würde im Schadensfall die gesamte Entschädigung um den Prozentsatz der Unterversicherung gekürzt. Daher sollten regelmäßig alle im Vertrag festgehaltenen Angaben auf Aktualität kontrolliert werden.

Checkliste - Sind im bestehenden Vertrag folgende Angaben korrekt?

  • Tierzahlen
  • biologische Leistung
  • Anzahl der Herkunfts- und Lieferbetriebe
  • Angabe zum Versicherungsort und Versicherungsnehmer
  • Haltungsweise ist korrekt angegeben, oder gab es Änderungen (Offenstall, Auslauf, Biohaltung)?
  • versicherte Gefahren entsprechen dem aktuellen bzw. individuellen Bedarf (u.a. anzeigepflichtige Tierseuchen, zu denen die Afrikanische Schweinepest zählt und/oder eine eigenständige Versicherung für den Fall des Bewirtschaftungsverbotes von Flächen in ASP-Restriktionsgebieten)

Noch keine Ertragsschadenversicherung vorhanden?

Wer bis jetzt noch keine Ertragsschadenversicherung gegen anzeigepflichtige Tierseuchen hat, sollte sich darüber im Klaren sein, ob er eventuelle Konsequenzen tragen kann. Weitere Informationen dazu: Afrikanische Schweinepest: Welche private Absicherung für schweinehaltende Betriebe ist möglich?

Derzeit ist es bei mehreren Versicherern noch möglich, eine Versicherung abzuschließen sofern der Betrieb nicht in den betroffenen Landkreisen rund um den Fund der infizierten Tiere liegt.

Haben Sie Fragen zu ihrem Vertrag oder zum Abschluss einer neuen Ertragsschadenversicherung, können Sie sich an einen der sozioökonomischen Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden.

Exkurs: Wie passgenau ist der vorhandene Versicherungsschutz?