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Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)

Webcode: 01036521

Worum geht es?

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird

Für Betriebe wird damit transparent welche Qualifikationen Bewerber*innen aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittländer ( = Länder außerhalbe der EU), ist ab dem 01. März 2020 eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Voraussetzung hierfür ist u. a. der Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres beruflichen Abschlusses.


Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gem. BQFG können alle Personen stellen, die im Ausland einen Beruf erlernt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.


Wie läuft das Verfahren ab ?
Für die Agrarberufe und den Beruf Hauswirtschafter*in ist die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen die zuständige Stelle für die Durchführung von Verfahren zur Feststellung einer Gleichwertigkeit. Hierfür muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden. Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird geprüft, ob wesentliche Übereinstimmungen zwischen dem ausländischen und einem deutschen Berufs- oder Fortbildungsabschluss wie z. B. einer Meisterprüfung besteht. Hauptkriterium für den Vergleich sind Ausbildungsdauer und -inhalte sowie nachgewiesene Berufspraxis in dem Referenzberuf. Sofern Dokumente nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, können weitere Angaben in einem ergänzenden Fragebogen erfolgen. Nach der Prüfung wird ein formaler Bescheid erstellt. In dem Bescheid wird mitgeteilt, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf ganz, teilweise oder nicht entspricht.

Besitzt der/die Antragsteller*in keine ausreichenden Dokumente zum Nachweis seiner Qualifizierung, gibt es die Möglichkeit zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse. Durch Arbeitsproben, Fachgespräche etc. kann demonstriert werden, dass berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind.


Welche Unterlagen werden benötigt?
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)
- Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher Übersetzung
- Nachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
- Nachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung


Welche Kosten entstehen?
Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. In der Regel ist eine Gebühr von 380,00 Euro zu erheben. Bei besonderem Aufwand kann diese bis zu 600,00 € betragen. Die Gebühr ist vorab von dem/der Antragsteller*in oder eines/einer Bevollmächtigten (z. B. zukünftiger Arbeitgeber) zu zahlen. Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Dokumente eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, werden die dadurch entstehenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.


Wo finden Sie weitere Informationen?