Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Unser Weiterbildungsangebot

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Lernen hört nach Schule, Aus- und Fortbildung oder Studium nicht auf. Ständige Weiterbildung verbessert die eigene Qualifikation und damit den individuellen Betriebserfolg. Lebenslanges Lernen heißt das Schlüsselwort, unter dem die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ihren Kunden ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot präsentiert.

Weiterbildungssituation Unterweisungsraum Echem
Weiterbildungssituation Unterweisungsraum Echem - © Dirk WahlDirk Wahl
Weiterbildung notwendig

Neben der Weiterbildung im fachlichem Bereich ist auch die Weiterbildung zur Persönlichkeitsentwicklung ein Muss - auch für alle Betriebe im Grünen Bereich!
Erfolgreiche Betriebe leiten heute nicht unbedingt diejenigen, die ein Maximum an Fachwissen. Es geht auch darum, die zwischenmenschliche Arbeit und den Kontakt zu Geschäftspartnern und Kunden so professionell und kompetent wie möglich zu gestalten.
Dazu sind neben dem Fachwissen eine Reihe von persönlichen Eigenschaften, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig, besonders aus dem Bereich der Kommunikation und Motivation. Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz sind aber nicht angeboren, sondern können trainiert und verbessert werden!

Weiterbildungsangebot der Landwirtschaftskammer

Zu dem gesamten Spektrum aus fachlicher und überfachlicher Qualifikation bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein umfangreiches Weiterbildungsangebot an. Wenn Sie noch unschlüssig sind, welches Bildungsangebot für Sie den größten Nutzen bringt, wenden Sie Sich gerne an den unten stehenden Kontakt. Wir passen unser Weiterbildungsangebot kontinuierlich anhand unseres Leitbildes an den Bedarf an.

Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/innen

Nach dem niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz hat jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Einige Weiterbildungsangebote der Landwirtschaftskammer sind als Bildungsurlaub anerkannt und entsprechend gekennzeichnet. Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Weitere Fragen beantworten Ihnen die bei den einzelnen Veranstaltungen genannten Ansprechpartner/innen.
Geben Sie in das Suchfeld "Bildungsurlaub" ein und lassen Sie sich unsere aktuellen Angebote anzeigen.