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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

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In besonderen Fällen ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (1) Berufsbildungsgesetz ist dann möglich, wenn die Leistungen im Ausbildungsbetrieb, in der Zwischenprüfung, in der Berufsschule und im vorgeschriebenen Berichtsheft gut und besser sind (Beschluss des Berufsbildungsausschusses). In der Zwischenprüfung kann maximal eine befriedigende Leistung durch mindestens eine sehr gute Leistung ausgeglichen werden.

Wenn Sie eine vorzeitige Zulassung in Betracht ziehen, besprechen Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Antrag muss bis spätestens 31.12. des Vorjahres der Zwischenprüfung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

 

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KlassenzimmerWOKANDAPIX / pixabay.com