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Ausbildungsnachweis - Begleitung durch den Berufsalltag

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Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung, um fachliche Inhalte und zudem Prozesse des Berufsalltages zu vertiefen. Der Ausbildungsnachweis ist während der Ausbildung regelmäßig nach vorgegebenen Richtlinien zu führen.

Das Berichtsheft kann nach den neuesten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes in schriftlicher Form (Ordner) oder in elektronischer Form als "Online-Berichtsheft" geführt werden. Eine Online-Version des Berichtshefts steht aktuell nicht zur Verfügung. Das Berichtsheft kann auch am PC geführt werden. Verplichtend ist jedoch weiterhin der Ausdruck und das Unterschreiben durch den Ausbilder.
 

Die Führung des Berichtshefts unterstützt den Auszubildenden dabei,

  • den Ausbildungsbetrieb besser kennen zu lernen
  • die von ihm erledigten Arbeiten zu hinterfragen und besser zu verstehen
  • das Arbeitsumfeld aufmerksam zu beobachten und daraus zu lernen
  • die zeitlichen Abläufe im Betrieb und im jahreszeitlichen Rhythmus systematisch zu erfassen und Zusammenhänge zu erkennen
  • sich gezielt auf die Prüfungen vorzubereiten.
     

Der Ausbildungsbetrieb hat dem Auszubildenden das Berichtsheft als Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Ausbilder ist verpflichtet, den Auszubildenden bei der Erstellung der Aufzeichnungen anzuleiten. Dem Auszubildenden muss für die Erstellung der Berichte ausreichend Gelegenheit während der Arbeitszeit eingeräumt werden. Eine ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Ergänzend dazu wird eindringlich empfohlen, Erfahrungsberichte, Leittexte sowie weitere Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb zu führen. Diese zusätzlichen Berichte dienen dazu, sich intensiv mit betrieblichen Schwerpunktthemen zu beschäftigen, den Ausbildungsbetrieb in seinen unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen näher kennenzulernen und sich optimal auf die Anforderungen in den Prüfungen vorzubereiten.

Die Ausbildungsnachweise sind zur Überprüfung vor der Zwischen- und Abschlussprüfung bei den zuständigen Ausbildungsberatern einzureichen. Diese haben zudem jederzeit das Recht, die Aufzeichnungen einzusehen. Der Aufforderung zur Behebung von Mängeln ist zeitnah nachzukommen.

Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien zur Berichtsheftführung zusammengestellt.


Das Berichtsheft ist zu beziehen über:

Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup
Hülsebrockstr. 2
48165 Münster
Tel.: 02501/801-3000
FAX: 02501/801-351
Internet: https://buchweltshop.de/