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Ausbildung Fischwirt/in - Voraussetzung und Inhalte

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Die Ausbildung zum/ zur Fischwirt/in ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt/ zur Fischwirtin geregelt. Bundesweit werden rund 200 Fischwirte ausgebildet. Fischwirte/-innen arbeiten in Betrieben der Fischhaltung, Fischzucht, Seen- und Flussfischerei sowie Aquakultur oder auf Fischereifahrzeugen. Auch eine Beschäftigung in öffentlichen Einrichtungen, in der Forschung oder im Handel und in der Vermarktung sind möglich.

Fischwirt
Fischwirt - © Elke RatherElke Rather
Voraussetzungen:

Grundsätzlich kann jeder, unabhängig von einem Abschluss an einer allgemein­bildenden Schule den Beruf der Fischwirtin/des Fischwirts erlernen. Allerdings erleichtert eine vorhandene schulische Qualifikation die Ausbildung. Weiterhin sollte auch Interesse an Fischen, Natur und Umwelt und eine gute Beobachtungsgabe vorhanden sein. Handwerkliches Geschick und technisches sowie ein gewisses kaufmännisches Verständnis ist notwendig.
Eine weitere wichtige Bedingung für die Ausübung des Berufs als Fischwirt ist zudem eine gute gesundheitliche Konstitution, weil ein erheblicher Teil der Arbeiten bei (fast jeder) Wetterlage draußen stattfindet. Außerdem ist ein gewisses Maß an Ausdauer und körperlicher Leistungs­fähigkeit für die Berufsausbildung erforderlich.
Neben den genannten Merkmalen sind allgemeine Eigenschaften erforderlich, um den Beruf in der gewünschten Weise ausüben zu können. Dazu gehören z. B. Zuverlässigkeit, Zielstrebigkeit, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit. Einen Flyer über die Berufsausbildung zum/ zur Fischwirt/in finden Sie im Downloadcenter.


Die wichtigsten Inhalte der Berufsausbildung zur/zum Fischwirt/in sind:

1. Grundbildung:

  • fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum
  • Fischfang und fischereiliche Erzeugung
  • Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz
  • Witterungs- und Umweltverhältnisse
  • Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
  • Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte
  • Betriebliche Abläufe und Organisationen, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz
  • Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information

2. Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei

Fischwirt
Fischwirt - © PadekenEllen Padeken

  • Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern
  • Bau, Betrieb und Unterhaltung fischereilicher Anlagen
  • Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen
  • Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
  • Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen
  • Fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen

 3. Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei

  • Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung
  • Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
  • Sicherheit und Verhalten an Bord
  • Navigation und Wetterwarndienst

4. Fachrichtungsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit