Arbeitsverträge in den grünen Berufen
Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Darin sollten die wesentlichen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Dies ist allein schon deshalb sinnvoll, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sind die dort festgelegten Rechte und Pflichten auf alle ab 1. August 2022 abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse anzuwenden.
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist eine privatrechtliche, gegenseitige Vereinbarung, durch die sich die Arbeitnehmenden zur Erbringung von Arbeitsleistung und die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Zahlung von Vergütung verpflichten. Der Arbeitsvertrag ist unter Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen frei gestaltbar und soll den gemeinsamen Willen der Beteiligten ausdrücken. D.h. er soll das beschreiben, was zwischen den Partnern über das künftige Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden?
Er kann prinzipiell mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Schon allein um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitsverträge jedoch schriftlich festgehalten werden.
Was ist das Nachweisgesetz?
Auch bei einem „per Handschlag“ geschlossenen Arbeitsvertrag verpflichtet § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, bereits zum ersten Tag des Arbeitsverhältnisses die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und den Arbeitnehmenden auszuhändigen. Weitere wesentliche Vertragsbedingungen müssen nach 7 Tagen bzw. einem Monat ebenso vorgelegt werden.
Dieses beruht auf der vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vom 20. Juni 2019 veröffentlichten Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie"). In ihr geht es um die Information der Mitarbeitenden in einer leicht zugänglichen Form zu Ihren wesentlichen Arbeitsbedingungen.
Ab wann sind die neuen Richtlinien anzuwenden?
Ab 1. August 2022 sind damit die in der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse anzuwenden und bei bestehenden Arbeitsverträgen auf Verlangen des Arbeitnehmenden zu ergänzen. Bei Nichtbeachtung droht dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin jetzt sogar ein Bußgeld.
Was muss in eine Niederschrift mit aufgenommen werden?
Was in einer Niederschrift aufgenommen werden muss, finden Sie ausführlich erklärt in dem Leitfaden im Anhang zum Download.
Stand Juli 2023
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie gerne unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
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Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
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