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Maut und GüKG Neu - Land- und Forstwirte sind befreit

Webcode: 01034928

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in Kraft getreten und darin sind nun auch die Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft klar beschrieben. Dabei verweist das neue Mautgesetz auf die Ausnahmen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und danach sind alle Land- und Forstwirte, wenn sie Transporte für eigene Zwecke durchführen, grundsätzlich von der Maut befreit. Dabei spielt die eingesetzte Fahrzeugbauart keine Rolle und auch die Leerfahrten sind jetzt befreit!

Mautkontrollsäule
MautkontrollsäuleMartin Vaupel