Bauvorhaben: Erstellung eines Verwertungskonzepts
Sie planen eine Baumaßnahme (Neu- oder Änderungsgenehmigung) und benötigen dazu ein Verwertungskonzept als Antragsunterlage? Dann steht Ihnen unser Beraterteam mit seiner Fachkompetenz zur Verfügung und unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben.
Nach den Regelungen des gemeinsamen Runderlasses von ML, MS und MU zum § 41 (2) der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 24.04.2015 zur Nährstoffverwertung und düngerechtlichen Überwachung müssen diejenigen, die eine Tierhaltungsanlage oder eine Biogasanlage errichten oder betreiben, nachweisen, dass sie nach Maßgabe des Düngerechts entweder dauerhaft über Flächen verfügen, die die abgängigen Stoffe aufnehmen können, oder die Abnahme der abgängigen Stoffe dauerhaft rechtlich gesichert haben.
Die jeweilige Genehmigungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gewerbeaufsichtsamt) fordert im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Tierhaltungsanlagen oder Biogasanlagen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Vorlage eines Verwertungskonzeptes, bestehend aus:
- einem Qualifizierten Flächennachweis,
- dem Nachweis des Lagerraums,
- ggf. den erforderlichen Abgabeverträgen für Wirtschaftsdünger/Gärreste,
als Voraussetzung für die Prüfung der Anforderungen zur dauernden Sicherung des ordnungsgemäßen Verbleibs von Wirtschaftsdüngern aus der Nutztierhaltung sowie von Gärresten i. S. des § 41 (2) NBauO.
Das Verwertungskonzept wird im Laufe des Bauantragsverfahrens von der Düngebehörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) geprüft. Das Prüfergebnis wird der Genehmigungsbehörde einschließlich erforderlicher Auflagen und Hinweise für den Genehmigungsbescheid mitgeteilt.
Weitergehende Informationen und für eine Bauantragstellung zu verwendende Antragsvorlagen finden Sie unter folgendem Link oder direkt auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Webcode: 01028738).
Für die Erstellung eines Verwertungskonzeptes für Ihr Bauvorhaben stehen Ihnen unsere Berater René Schnabel (Tel. 04761/9942-143) und Klaus Burfeind (Tel. 04761/9942-137) gerne zur Verfügung.
Kontakte
Rene Schnabel
Berater Baugenehmigungsverfahren, TÖB, Fachgutachten, Verwertungskonzepte
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