Bezirksstelle Uelzen

Hinweise für Pferdepensionsbetriebe im ökologischen Landbau

Webcode: 01037933

Ab 01.01.2021 muss das auf den Betrieben verwendete Grund- und Kraftfutter für alle gehaltenen Pferde aus ökologischem Anbau stammen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Pferde zum menschlichen Verzehr geschlachtet werden dürfen oder ob eine Deklarierung als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ im Equidenpass eingetragen wurde.

Blick in den Aufzuchtstall der Pferde
Blick in den Aufzuchtstall der PferdeDr. Hans-Gerd Brunken
Die Änderung bzgl. der ökologischen Pferdefütterung bezieht sich auf Raufutter, Kraftfutter (sowohl Hafer, als auch Müsli, etc.) und Mineralfutter; d.h. die Fütterung muss in mit ökologischen Futtermitteln erfolgen.

Zusätze, die der Gesundheitsvorsorge dienen, wie bspw. Kräuter, die die Einsteller selbst verabreichen, zählen unter Gesundheitsvorsorge und sind von der Regelung ausgenommen, sofern die Tiere als Nicht-Schlachtpferde im Equidenpass deklariert sind

Kraftfuttermittel können konventionell nur dann bezogen werden, wenn eine Nichtverfügbarkeits-Bescheinigung vom potentiellen Lieferanten ausgestellt wird (z.B. Sportmüsli über Genossenschaft o. ä. nicht in Bio-Qualität zu bekommen). Im Vorhinein sollte man diesbezüglich schon Kontakt mit der Kontrollstelle aufgenommen haben. Der Einsteller muss dem Landwirt den Nachweis vorlegen, sodass dieser bei einer Kontrolle den Nachweis der Kontrollstelle vorlegen kann

Das gilt auch für Mineralfuttermittel mit der Besonderheit, dass Mineralfutter nur bio-zertifiziert werden kann, wenn Bestandteile landwirtschaftlicher Herkunft enthalten sind. Sind diese nicht enthalten, kann über die Kontrollstelle eine Analogzertifizierung vorgenommen werden (bei Kontrollstelle anfragen).