Bezirksstelle Uelzen

Landesweite Kartierung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen

Webcode: 01039331

Mit dem „Niedersächsischen Weg“ haben sich Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände an einen Tisch gesetzt, um gemeinsam mehr für Natur, Arten- und Gewässerschutz zu tun. So wurde Ende letzten Jahres das Niedersächsische Naturschutzgesetz geändert. Infolgedessen sind jetzt artenreiches Grünland und Streuobstwiesen als Lebensräume geschützt.

Wo nun diese Flächen mit „mesophilem Grünland“, „artenreichem Feucht- und Nassgrünland“ oder „mit Obstbäumen bestandenem Grünland“ liegen, wird in den kommenden drei Jahren im Gelände ermittelt, ausgenommen davon sind in jüngerer Zeit bereits erfasste Flächen. Die Kartierungsarbeiten übernehmen die MitarbeiterInnen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) sowie beauftragte Büros. Die Kartierkulissen sind einsehbar auf folgenden Internetseiten:

Landwirte können sich also darauf einstellen, dass entsprechende Flächen untersucht und ggf. weitergehend geschützt werden. Die KartiererInnen sind gesetzlich zur Betretung der Flächen und zur erforderlichen Wegebenutzung befugt und können sich auf Nachfrage ausweisen. Die Arbeiten dienen dem gesetzlichen Biotopschutz und sind gleichermaßen Grundlage für die Gewährung des neu eingeführten erweiterten Erschwernisausgleiches. Die aufgenommenen Kartierungsdaten werden der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) übermittelt, und diese informiert dann die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, welche Vorgaben für die weitere Bewirtschaftung gelten. Die Auflagen können finanziell durch den o.g. erweiterten Erschwernisausgleich beglichen werden. Fragen zur Durchführung der landesweiten Biotopkartierung sollen bitte ausschließlich an den NLWKN gerichtet werden.