Einhaltung der 170 kg N-Grenze beachten!
Bei der Düngung ist zum einen die Einhaltung des Düngebedarfs zu berücksichtigen, aber auch die sogenannte 170 kg-N-Grenze, die vorgibt, dass nicht mehr als 170 kg Stickstoff aus organischen Wirtschaftsdüngern pro Hektar ausgebracht werden dürfen, muss bei der Planung der Düngemaßnahmen, beachtet werden.
Zu den organischen Düngemitteln zählen neben Gülle, Gärrest und Mist unter anderem auch Kompost, Klärschlamm, Fruchtwasser, Kofermenter-Gärrest und weitere Düngemittel, die nicht der Meldepflicht in der Meldedatenbank unterliegen. Wichtig ist es zudem, Flächen zu berücksichtigen, auf denen eine Begrenzung hinsichtlich der Stickstoffdüngung besteht, wie z. B. Flächen in Naturschutzgebieten, Brachen oder Blühstreifen. Auch die Nährstoffe der eigenen Tierhaltung sind, sofern diese nicht abgegeben werden, bei der Berechnung der 170 kg N-Grenze einzubeziehen.
WICHTIG: In den roten Gebieten ist die 170 kg N-Grenze schlagbezogen, d. h. nicht im Durchschnitt pro Hektar, sondern auf Schlagebene einzuhalten. Dies ist bei der Dokumentation der Düngung unbedingt zu beachten.
Zur Berechnung der 170 kg N-Grenze kann der 170 kg N-Rechner der Düngebehörde verwendet werden. Diese finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen:
Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Sonja Kornblum
Kontakte
Sonja Kornblum
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Wirtschaftsberatung
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