Düngebehörde

Berechnung einer individuellen Stallbilanz

Webcode: 01034699
Stand: 27.02.2024

Im Rahmen der Tierhaltung können aufgrund abweichender Produktionsbedingungen (z. B. niedrigere Nährstoffgehalte im Futter, bessere Futterverwertung) niedrigere Nährstoffmengen anfallen, als mit Hilfe der Richtwerte gem. DüV berechnet werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat eine Excel-Anwendung entwickelt, mit deren Hilfe für viele Verfahren der Veredlungswirtschaft individuell für einen Betrieb oder Stall die Ausscheidung an Stickstoff und Phosphat errechnet werden kann. Unter Heranziehung einer entsprechenden Datengrundlage kann dies bei der Einhaltung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden.

Individuelle Stallbilanz
Individuelle StallbilanzJutta Klaukien
Im Anhang zur Düngeverordnung wurden in Anlage 1 für alle Tierarten Richtwerte für die Nährstoffausscheidung an Stickstoff und Phosphat je durchschnittlich belegten Stallplatz festgelegt, die sich bei guter fachlicher Praxis bei den im bundesweiten Durchschnitt anzutreffenden Produktionsbedingungen ergeben. Diese Werte wurden von der LWK Niedersachsen um zusätzliche Verfahren ergänzt und in die düngerechtlichen EDV-Programme integriert.

Da die Produktionsbedingungen in der landwirtschaftlichen Praxis stark variieren, wurde seitens der Betriebe vermehrt der Wunsch nach betriebsindividuellen Daten laut. Tatsächlich können in bestimmten Betrieben aufgrund abweichender Produktionsbedingungen (z. B. niedrigere Nährstoffgehalte im Futter, bessere Futterverwertung) niedrigere Nährstoffmengen anfallen. 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt eine Excel-Anwendung zur Verfügung, mit deren Hilfe für viele Verfahren der Veredlungswirtschaft individuell für einen Betrieb die Ausscheidung an Stickstoff und Phosphat errechnet werden kann.

Die Berechnung erfolgt dabei für die einzelnen Produktionsverfahren, jeweils für ein Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr nach dem folgenden Schema

Nährstoffmenge im Futter abzgl. Nährstoffmenge im Zuwachs = Nährstoffausscheidung.

Als Datengrundlage zur Berechnung werden benötigt:

  • betriebswirtschaftlicher Buchführungsabschluss (Erfolgskonten, Vieh- und Naturalbericht)
  • Futtermittellieferscheine bzw. –rechnungen die den gesamten Futtermitteleinkauf eines Wirtschaftsjahres belegen, einschließlich Deklaration der Futtermittel
  • Belege über Viehverkäufe bzw. –käufe sowie Belege der Tierkörperbeseitigung wenn aus den Buchführungsunterlagen Stückzahlen und/oder Gewichte nicht hervorgehen.
  • wenn vorhanden, Analysen der verwendeten betriebseigenen Futtermittel

Betriebszweige, bei denen vorwiegend wirtschaftseigenes Futter Verwendung findet (z. B. alle Bereiche der Bullen- und Milchviehhaltung) eignen sich aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Menge der eingesetzten Futtermittel und deren Inhaltsstoffe nicht für die Berechnung einer Stallbilanz. Bei Einsatz von eigenem Getreide in der Veredlungswirtschaft sind Stallbilanzen aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Menge der eingesetzten Futtermittel und deren Inhaltsstoffe nur bedingt aussagekräftig, gleichwohl ist es dennoch möglich.

Die individuell errechneten Ausscheidungen an Stickstoff, Phosphat und Kali können bei dem Nachweis der Einhaltung der Betriebsobergrenze nach DüngeVO Verwendung finden. Bitte beachten Sie dabei die Anleitung des von Ihnen genutzten Nährstoffvergleichs-EDV-Programms, in welcher Form (Brutto-N-Ausscheidung oder N-Menge nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten) ein Import dieser betriebsindividuell errechneten Daten erfolgen muss.

In den Tabellenblättern der Stallbilanz sind als Ergebnis also neben Nährstoffausscheidungen je Tierplatz auch die Werte angegeben, die sich nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten ergeben. Dabei rechnet das Programm in Abhängigkeit der vom Nutzer eingetragenen Aufstallungsform (Gülle oder Mist) mit den gem. DüV maximal zulässigen Verlusten.

In ENNI verwenden Sie bitte die Nährstoffausscheidungen je Tierplatz und Jahr ohne Abzüge! Zudem muss bei Anwendung der individuellen Stallbilanz in ENNI die entsprechende Berechnung (Datei) als Nachweis mit hochgeladen werden. 

Die Erstellung einer Stallbilanz nach dem vorgestellten Muster erfordert vom Betriebsleiter ein zusätzliches Maß an Aufwand und häufig unliebsamer „Büroarbeit“, vor allem um die Grunddaten zur Berechnung zu beschaffen. Andererseits sind viele Betriebe zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet, welche in der Regel die Erfassung genau dieser Daten ebenfalls erforderlich macht. Der Aufwand wird nicht automatisch zum gewünschten Ziel, nämlich der Dokumentation einer aus Umweltgesichtspunkten erwünschten niedrigen Nährstoffausscheidung, führen. In der Praxis werden sich sicherlich auch Ergebnisse ergeben, die einen höheren Nährstoffanfall je Tierplatz belegen.

Hilfestellung zur Einordnung der Tiere in die verschiedenen Leistungsklassen und Fütterungsverfahren gibt der Ermittlung der Nährstoffaufnahme und -ausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere. Nur bei besonderen Verhältnissen kann es sinnvoll sein zu zeigen, dass der Nährstoffanfall aus der Tierhaltung geringer war als nach Richtwerten berechnet.

Die Berechnung von individuellen Nährstoffausscheidungen stellt eine Ausnahme dar. Der Betriebsleiter muss sich darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Düngerechts-Prüfung die zur Berechnung erforderlichen Unterlagen komplett vorgelegt werden müssen und eine Kontrolle sämtlicher Daten und Berechnungen auf Richtigkeit erfolgt.

Wenn eine individuelle Bilanz berechnet wird, müssen alle Tiere eines Produktionsverfahrens, die zu dem Betrieb (einzelne Rechtsform) gehören, berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn sie in mehreren räumlich getrennten Ställen stehen. Nicht möglich ist eine Aufteilung dergestalt, dass bspw. ein Stall mit 800 Mastschweineplätzen mit Richtwerten bewertet wird und ein anderer Stall mit 500 Plätzen mit individuellen Daten. In diesen Fällen muss der Nährstoffanfall entweder für alle 1300 Mastplätze individuell berechnet werden oder für keinen.

Die ermittelten Werte gelten nur für das Düngejahr, aus dem die Daten stammen und das ausgewertet wurde. Es ist nicht zulässig, die individuell errechneten Werte aus dem Düngejahr 2022 für die Berechnung der N-Obergrenze des Düngejahrs 2023 zu übernehmen. Für 2023 muss dann ggf. neu gerechnet werden.

Zusammenfassung
Mit Hilfe von Stallbilanzen kann der Nährstoffanfall landw. Nutztiere betriebsindividuell berechnet werden und die ermittelten Werte können bei der Berechnung der N-Obergrenze Berücksichtigung finden. Der Aufwand zur Beschaffung der Grunddaten ist relativ hoch und muss einer Kontrolle standhalten.