Agrarförderung

Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)

Webcode: 01028554 Stand: 21.02.2024

Ziel der Fördermaßnahme EIP Agri ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen. Die bisherigen Projekte der Operationellen Gruppen (OG) befassen sich mit Fragen des Pflanzenbaus, des Umweltschutzes und der Tierhaltung und –gesundheit sowie der Landwirtschaft 4.0.

Die in der Förderperiode 2023 bis 2027 geltende EIP-Richtlinie gilt in den Ländern Niedersachsen und Hamburg. Gefördert werden können innovative Projekte, die sich mit der Implementierung von Innovationen und landwirtschaftlichen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis beschäftigen. Dieser Prozess soll im Rahmen Operationeller Gruppen als gemeinsames Vorhaben von Forschung, Beratung und besonders der landwirtschaftlichen Praxis durchgeführt werden. Dabei können Themen aus den Bereichen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus Gegenstand der Innovationsprojekte sein.

Im Herbst 2023 hatte das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Einreichen von Projektskizzen aufgerufen. Insgesamt wurden 24 Projektskizzen, davon 3 aus Hamburg, eingereicht. Die Projektskizzen wurden von einem Auswahlausschuss, der mit niedersächsischen und hamburgischen Mitgliedern sowie externen Experten besetzt ist, bewertet. Als Ergebnis wurden 12 niedersächsische und ein Hamburger Projekt so gut bewertet, dass diese aufgefordert sind einen Antrag einzureichen.

Für dieses Antragsverfahren gilt die EIP-Richtlinie 2023 sowie der Erlass über die Standardeinheitskosten (ab 5. Call) vom 01.11.2021 für Personalausgaben (s. unten im Downloadbereich). Den Förderantrag sowie die zum Antrag gehörenden Anlagen finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich. Sie können von dort heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie dort Hinweise zum Ausfüllen des Antrags.

Der Förderantrag und seine Anlagen sind in Papierform (auch möglich als FAX des unterschriebenen Originals) sowie als PDF-Anhang (mit der Möglichkeit der Volltextsuche) (PDF-Datei per Email an eip@lwk-niedersachsen.de) bei der

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung – SG 2.1.1,

Mars-la-Tour-Straße 1 – 13, 26121 Oldenburg;

bei persönlicher Abgabe: Gertrudenstraße 24, 26121 Oldenburg,

einzureichen.

Die Frist für die Abgabe des Förderantrags endet am 27. März 2024, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist).

An der Europäische Innovationspartnerschaft - EIP Agri Interessierten bzw. interessierten Gruppen steht in Niedersachsen ein Innovationsdienstleister zur Verfügung. Innovationsdienstleister (IDL) für EIP Agri in Niedersachsen ist das Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen. Dessen Aufgabe ist es, bestehende oder sich neu gründende Operationelle Gruppen bei der Planung, Umsetzung und Abwicklung ihrer Projekte zu unterstützen und Kontakte und Vernetzungen mit anderen Gruppen, Akteuren und Fachexperten, auch über Niedersachsen hinaus, herzustellen. Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben des IDL und Kontaktadressen finden Sie hier.

Kurzinformationen zu den in den vorangegangenen Antragsverfahren bewilligten niedersächsischen EIP-Projekten finden Sie unter Operationelle Gruppen - EIP Agri (eip-nds.de) und zu weiteren EIP-Projekten Operationeller Gruppen anderer Bundesländer finden sie auf der Homepage der deutschen Vernetzungsstelle unter: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/agrar-umwelt/eip-agri .

Informationen zu den aktuellen Förderungsinhalten und -voraussetzungen finden Sie im Downloadbereich. Weitergehende Informationen zum Auszahlungsverfahren, insbesondere zu den laufenden Projekten finden Sie hier.

Bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufen wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.