Pflanzenschutzdienst

Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Weißen Kartoffelzystennematoden (Globodera pallida) Population Emsland vom 15.09.2016

Webcode: 01031358

Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globodera pallida) gehören zu den gefährlichsten Schadorganismen der Kartoffeln. Gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden (KartKrebs/KartZystV) werden bereits umfangreiche pflanzengesundheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung sowie zur Verhinderung der Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden durchgeführt.

Aufgrund des Nachweises einer Population der Kartoffelzystennematoden mit außergewöhnlicher Virulenz (Globodera pallida Population Emsland) in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim sind zusätzliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen in den betroffenen Landkreisen zwingend erforderlich geworden. Daher hat das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die anliegende Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Globodera pallida Population Emsland für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim erlassen.

Weibchen (weiß) und Zyste (braun) des Weißen Kartoffelnematoden
Weibchen (weiß) und Zyste (braun) des Weißen KartoffelnematodenDr. Stefan Krüssel