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Mutterkorn

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Mutterkorn ist die Überdauerungsform des Pilzes „Claviceps purpurea“ und wird anstelle der Körner in den Ährenanlagen des Getreides gebildet. Es befällt überwiegend Roggen, kann aber auch bei anderen Getreidearten und Gräsern vorkommen. Rechtlich gesehen darf maximal 1 g Mutterkorn je kg Futtermittel (Basis 88 % TS) enthalten sein, entscheidend für das Tier sind aber die im Mutterkorn enthaltenen giftigen Alkaloide. Zwischen Mutterkorn- und Alkaloidgehalt besteht jedoch kein enger Zusammenhang. Die EU diskutiert seit Jahren über Höchstgehalte für Mutterkornalkaloide. Da Mutterkorn zu den unerwünschten Stoffen zählt, ist ein Verschneiden belasteter Partien mit einwandfreier Ware nicht zulässig.

Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat im Jahr 2012 Werte für die täglich tolerierbare Aufnahmemenge an Ergotalkaloiden je kg Körpergewicht ermittelt. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) sind für bestimmte Verbrauchergruppen bei Verzehr von Mutterkorn haltigen Backwaren und Mehlen unerwünschte gesundheitliche Wirkungen möglich. Im Oktober 2015 wurden Höchstgehalte für Lebensmittel festgelegt: Für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeitetem Getreide (mit Ausnahme von Mais und Reis) gilt ein Höchstgehalt von 0,5 g/kg (siehe auch BVA-Merkblatt).

Eine Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden ist notwendig.  Eine vom Max  Rubner-Institut geleitete Arbeitsgruppe hat entsprechende Handlungsempfehlungen dazu erarbeitet (Anlage).