Keine Säumniszuschläge riskieren: Berufsgenossenschaftsbeitrag rechtzeitig zahlen
Jährlich zum 15. Januar ist der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft fällig.
Im Vorschussverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gibt es zwei Zahlungsvarianten, das SEPA-Lastschriftverfahren und die normale Überweisung. Da es sich beim BG-Beitrag meist um keine kleine Summe handelt, überweisen viele Unternehmer/innen den Betrag lieber persönlich, auch um die Liquidität im Blick zu behalten. In diesem Fall sind am 15. Januar 80 Prozent des Vorjahresbeitrags als Vorschuss fällig. Diesen hat die Berufsgenossenschaft mit den Beitragsbescheiden im vergangenen August mitgeteilt. Es folgt kein weiterer Hinweis der Sozialversicherung auf diese Zahlungspflicht mehr. Auch wenn der Bescheid ja schon gut ein halbes Jahr zurück liegt. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge fällig, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Sie betragen ein Prozent pro Monat.
Weitere Infos unter SVLFG oder bei Ihrem Sozioökonomischen Berater in der Region.
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Wiebke Wennemer
Beraterin Sozioökonomische Beratung
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