Mehr Rente für pflegende Rentner
Frau Krause pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Eigentlich erhalten pflegende Angehörige u.a. Rentenansprüche für ihre Pflegeleistung. Frau Krause ist aber selbst Rentnerin und bekommt daher keine Rentenansprüche für Pflege. Durch das Flexirentengesetz gibt es eine Möglichkeit, damit doch Rentenansprüche auf ihr Rentenkonto und das vieler anderer pflegender Rentner fließen können.
Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner ganz flexibel eine Teilrente wählen. Das ist der Schlüssel zur weiteren Rentensteigerung für pflegende Rentner. Frau Kruse könnte sich nur noch 99 % ihrer Rente auszahlen lassen und dadurch wieder rentenversicherungspflichtig werden. Dies ist sie als "Voll"-Rentnerin nicht mehr. Dadurch müsste die Pflegeversicherung ihrer Mutter für sie Rentenbeiträge zahlen. Jedes Jahr würde die Rente von Frau Kruse dadurch etwas steigen.
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Wiebke Wennemer
Beraterin Sozioökonomische Beratung
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