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Neue Möglichkeiten mit der Verbundausbildung

Webcode: 01041909
Stand: 19.06.2023

Viele Betriebe möchten in der Hauswirtschaft ausbilden, doch im Haus wurde z. B. die Wäschepflege ausgelagert. Oder aber die Stelle der Ausbilder*in bleibt unbesetzt. Dann könnte eine Verbundausbildung das Richtige sein.

Berufsausbildung in der Hauswirtschaft
Berufsausbildung in der HauswirtschaftAndreas Teichler
Wer als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden möchte, muss alle Inhalte laut Ausbildungsrahmenplan vermitteln können. Dazu gehören Arbeitsbereiche der Nahrungszubereitung, Textilpflege, Hausreinigung und Betreuung. Doch heutzutage haben viele Betriebe Teilbereiche an externe Unternehmen vergeben und können das Wissen darum nicht mehr verordnungskonform weitergeben. In solchen Fällen kann eine Kooperation mit Betrieben eingegangen werden, in denen diese Bereiche abgedeckt werden. Aber auch wenn im Haus keine*n anerkannte*r Ausbilder*in, aber geeignetes Fachpersonal arbeitet, bietet eine Verbundausbildung die Möglichkeit Auszubildende aufzunehmen.

Was Verbundausbildung bedeutet

Wer im Verbund ausbildet, geht einen Kooperationsvertrag mit einem anderen Betrieb ein, mit dem gemeinsam die Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Diese Betriebe verständigen sich darauf, welche Ausbildungsinhalte in welchem Betrieb vermittelt werden und halten dieses im Betrieblichen Ausbildungsplan fest. In einem der Betriebe muss ein*e anerkannte*r Ausbilder*in angestellt sein. Je nach Arbeitsbereich verbringt der oder die Auszubildende einige Wochen im entsprechenden Betrieb. Der Kooperationsvertrag steht im Downloadcenter zur Verfügung.

Organisation einer Verbundausbildung

Zunächst einmal müssen die Betriebe einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsbetrieb stellen. Wird den Betrieben die Erlaubnis auszubilden zuerkannt, können sich potenzielle Auszubildende bewerben. Wichtig dabei ist, dass es einen „Hauptbetrieb“ gibt, der als Träger der Ausbildung fungiert und in dem der oder die zuständige Ausbilder*in arbeitet. Im Ausbildungsrahmenplan werden Zeiträume der Ausbildungsinhalte vorgegeben. An diesem können sich die Betriebe orientieren, wenn sie die individuelle Aufteilung der Ausbildungsinhalte planen. Bei Fragen hilft auch der oder die zuständige Ausbildungsberater*in.

Welche Betriebe für eine Verbundausbildung geeignet sind

Wer mit welchem Betrieb eine Kooperation eingehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Gegebenheiten in den Betrieben wie Personal, Arbeitsbereiche, Vergabe oder Eigenregie von Dienstleistungen, Einrichtungen, Ausstattung und Möglichkeiten der Schwerpunktausbildung sind dabei maßgeblich. Bei der Vermittlung können eigene Kontakte hilfreich sein, aber auch der oder die Ausbildungsberater*in kann hier weiterhelfen.

Vorteile einer Verbundausbildung

Werden Kooperationsverträge geschlossen, können auch Betriebe ausbilden, deren einzelne Anträge auf Anerkennung normalerweise nicht genehmigt werden, weil die Voraussetzungen für eine vollständige Anerkennung nicht erfüllt werden. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten den Nachwuchs selbst auszubilden. Auch für Auszubildende kann eine Verbundausbildung attraktiv sein. Sie bekommen vielfältige Einblicke auch über den Trägerbetrieb hinaus, haben breitere Lernfelder und sammeln mehr Erfahrung. Dadurch kann eine qualitativ hochwertige Ausbildung gesichert werden, aus der qualifiziertes Personal für die Zukunft hervorgeht.

Wenn Sie Interesse an einer Verbundausbildung haben, kommen Sie gern auf die LWK Niedersachsen zu. Die Ausbildungsberater*innen finden mit Ihnen eine Lösung.