Antragspause im Bundesprogramm Energieeffizienz: Wichtige Informationen für Antragsteller
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine wichtige Mitteilung für im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien herausgegeben. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung können ab sofort und bis auf unbestimmte Zeit keine neuen Anträge im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz gestellt werden.
Hintergrund der Antragspause
Die Entscheidung für die Antragspause steht in direktem Zusammenhang mit einer Haushaltssperre des Klima- und Transformations-Fonds. Diese Sperre folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Infolgedessen sind bis auf Weiteres keine Bewilligungen für neue Projekte möglich, da diese Bewilligungen mit finanziellen Mitteln für die Haushaltsjahre ab 2024 verbunden sind.
Status der bereits gestellten Anträge
Obwohl keine neuen Anträge angenommen werden, werden bereits eingereichte Anträge weiterbearbeitet. Jedoch ist es bis zur Aufhebung der Haushaltssperre nicht möglich, neue Bewilligungen auszusprechen. Dies betrifft auch Anträge, die bereits eine Maßnahmenfreigabe oder einen vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn beantragt haben.
Ausnahmen von der Sperre
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Projekte, die bereits einen Zuwendungsbescheid mit Mitteln für das Jahr 2024 erhalten haben, sind von dieser haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen. Diese Maßnahmen können und sollen weiterhin innerhalb des genehmigten Bewilligungszeitraums durchgeführt werden.
Zukünftige Entwicklung und Kommunikation
Die Auflösung der Haushaltssperre und die Klärung der zur Verfügung stehenden Mittel sind entscheidend für die Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung und Bewilligung. Die zuständige Behörde wird über die weiteren Entwicklungen und den Stand der Dinge auf der Internetseite www.ble.de/energieeffizienz sowie über diesen Newsletter informieren.
Diese Situation stellt für viele Akteure im Bereich der Energieeffizienz eine Herausforderung dar. Die Behörden bemühen sich jedoch, alle Betroffenen auf dem Laufenden zu halten und die Antragsbearbeitung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Ansprechpartner aus dem Fachbereich 3.9 – Landtechnik, Energie, Bauen, Immissionsschutz:
Alfons Fübbeker, Thomas Kessing, Helmut Wahl und Gerold Tammen.
Kontakte
Gerold Tammen
Berater Energietechnik, Erneuerbare Energien, Wärmebereitstellung, Wärmeerzeugung, Biomassefeuerungen, Heizen mit Holz
Alfons Fübbeker
Berater Landtechnik und Bauen
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