FAQ-Videos zur GAP 2024
Seit 2023 gibt es die neue, grüne Architektur der GAP. Jeder gezahlte Euro erfordert Umweltleistungen der Landwirtschaft. Das ist definiert über die so genannte Konditionalität. Zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt werden gesondert über die so genannten Öko-Regelungen gefördert. Die folgenden Video´s geben Ihnen einen kurze Überblick über einzelne Vorgaben der GAP 2024.
FAQ-Video´s zur GAP 2024
- Schutz von kohlenstoffreichen Böden (GLÖZ 2) als Grundanforderung der GAP 2024
- Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) als Grundanforderung der GAP 2024
- Fruchtwechsel (GLÖZ 7) als Grundanforderung der GAP 2024
- Freiwillige Aufstockung der Brache (ÖR 1a) als zusätzliche freiwillige Maßnahme zum Klimaschutz
- Anlage von Blühflächen auf der zusätzlichen Brache nach ÖR 1a (ÖR 1b) als zusätzliche freiwillige Maßnahme zum Klimaschutz
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau (ÖR 2) als zusätzliche freiwillige Maßnahme zum Klimaschutz
- Extensivierung des gesamten Dauergrünlands im Betrieb (ÖR 4) als zusätzliche freiwillige Maßnahme zum Klimaschutz
- Extensivierung von Dauergrünland mit dem Nachweis von 4 Kannarten (ÖR 5) als zusätzliche freiwillige Maßnahme zum Klimaschutz
Schutz von kohlenstoffreichen Böden (GLÖZ 2)
Um die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu erhalten, sind kohlenstoffreiche Böden angemessen zu schützen. Dazu zählen Feuchtgebiete und Torfmoore.
Hinweis: Bestehende Entwässerungsanlagen dürfen ohne Genehmigung erneutert, aber nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Behörde tiefergelegt werden.
Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6)
Um die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu erhalten, ist auf 80 % der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung im Winter einzuhalten. Dazu gibt es verschiedene Mögichkeiten.
Um die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu erhalten, sind drei wesentliche Vorgaben zum Fruchtwechsel einzuhalten.
Freiwillige Aufstockung der Brache (ÖR 1a)
Über die Grundanforderungen der GAP hinaus können Antragsteller freiwillige einjährige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umsetzten, eine ist die Anlage einer zusätzlichen freiwilligen Brache im Umfang von bis zu 6 % der Ackerfläche.
Anlag von Blühflächen auf der zusätzlichen Brache nach ÖR 1a (ÖR 1b)
Zusätzlich kann auf der nach ÖR 1a freiwillig stillgelegten Flläche ein Blühstreifen oder eine Blühfläce integriert werden.
Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau (ÖR 2)
Über die Grundanforderungen der GAP hinaus können Antragsteller freiwillige einjährige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umsetzten, eine ist der Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge, d.h. der Anbau von mind. 5 Hauptkulturen.
Extensivierung des gesamten Dauergrünlands im Betrieb (ÖR 4)
Über die Grundanforderungen der GAP hinaus können Antragsteller freiwillige einjährige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umsetzten, eine ist die Extensivierung des gesamten Dauergrünlands im Betrieb. Voraussetzung sind raufutterfressende Tiere im Betrieb.
Extensivierung von Dauergrünland mit dem Nachweis von 4 Kennarten (ÖR 5)
Über die Grundanforderungen der GAP hinaus können Antragsteller freiwillige einjährige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umsetzten, eine ist die Extensivierung von Dauergrünland mit dem Nachweis von 4 regionalen Kennarten.
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Mit unserem GAP Rechner können Sie die voraussichtlichen Prämien 2024 berechnen und den Fruchtwechsel sowie die Öko Regelungen in Ihrem Betrieb planen.
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
Öko-Regelung 7 – Schutzzielorientierte Bewirtschaftung von Natura-2000 Gebieten
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
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Mehr lesen...Antrag auf Agrarförderung (ANDI)
Sie suchen einen kompetenten Dienstleister, der Sie durch den Sammelantrag navigiert und Sie bis zu einem fehlerfreien Flächenantrag – inklusive Tipps – führt? Dann nutzen Sie unsere Kompetenz!
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