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Ergebnisse statt Auflagen

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Förderung von Kennarten im Dauergrünland

Vor wenigen Wochen haben wir die aktuellen Ökoregelungen (ÖR) der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Dauergrünland vorgestellt. Von diesem Förderprogramm mit einjähriger Bindung können Bewirtschafter langjährig extensiv genutzter Dauergrünlandflächen besonders profitieren, wenn bestimmte Grünlandpflanzen vorkommen.


Im Vordergrund steht dabei die Honorierung für das Vorkommen einer bestimmten Anzahl von Kennarten und ihrer repräsentativen Verteilung auf dem Einzelschlag.  Die Handlungsfreiheit der Grünlandbewirtschaftung bleibt fast vollständig erhalten, denn es müssen kaum Auflagen eingehalten werden. Anstelle einer Entschädigung für geduldete Restriktionen (Auflagen) werden die Bewirtschafter hier für die Beibehaltung einer bereits gewohnten, standortgerechten Bewirtschaftungspraxis belohnt. Die Fördergrundsätze der ÖR5 gelten gleichermaßen für die Agrarumweltmaßnahme (AUKM) GN5, allerdings bei Neuanträgen mit vierjähriger Verpflichtung und bei Folgeanträgen mit der programmierten Restlaufzeit. Offensichtlich werden die aktuellen AUKM-Maßnahmen nur für die laufende Förderperiode vorgesehen. 
Werden einzelne Schläge oder Teilflächen bereits seit langem ohnehin eher extensiv bewirtschaftet, kommen sie möglicherweise für eine Teilnahme an der ÖR 5 in Betracht, weil hier eine echte Chance auf das Vorkommen regionaler Kennarten besteht. Mit hohen Förderbeträgen (vgl. Tabelle 1) ausgestattet, ist diese Ökoregelung besonders attraktiv, jedoch auch schwierig einzuschätzen und nur auf wenigen Betrieben und Einzelflächen ohne Risiko umzusetzen. 
Mit der Förderung nach ÖR5 wird keine Handlung oder eine eingeschränkte Bewirtschaftung gefördert, sondern das Ergebnis der bisherigen Bewirtschaftung belohnt, indem das Vorkommen von bestimmtem (regionalen) Kennarten auf Einzelschlägen im Dauergrünland gefördert wird. Konzept und Verfahren basieren auf einer in Niedersachsen bereits seit 2007 angebotenen Agrarumweltmaßnahme (AUKM GL5) mit fünfjähriger Verpflichtung, welche in drei Stufen bei mindestens 4 bzw. 6 bzw. 8 Arten angeboten wurde. Im Unterschied zu Agrarumweltmaßnahmen, die ja im Antrag des Vorjahres für einen fünfjährigen Zeitraum ab dem Folgejahr vereinbart werden, ist die neue Ökoregelung nur einjährig im Jahr der Verpflichtung (15. Mai) zu vereinbaren. Damit ist ein deutlich geringeres Risiko der Maßnahme verbunden, zumal wenn es mehr als 4 Kennarten sind und damit ein Puffer schon bei der Beantragung berücksichtigt wird. Die Wahrscheinlichkeit des totalen Ausfalls der Kennarten ist im Bewilligungsjahr ohnehin sehr unwahrscheinlich.
Die seit 2023 ebenfalls aktualisierte AUKM `GN5´ bietet sich nur auf besonders artenreichen Grünlandflächen mit mindestens 6 bzw. 8 Kennarten ergänzend zur Ökoregelung ÖR5 an. Es kann von naturschutzfachlich wertvollen Biotoptypen ausgegangen werden. Häufig sind Schutzgebietskulissen damit verbunden. Die Teilnahme an der AUKM GN5 ist, wie auch die Ökoregelung (ÖR5) zusätzlich zu sonstigen Ausgleichsprogrammen (z.B. Erschwernisausgleich) möglich. Bei gleichzeitiger Teilnahme an ÖR 5 reduziert sich jedoch die Auszahlungssumme zur AUKM entsprechend der jeweils aktuellen Fördersumme der ÖR5, die sukzessive bis 2027 reduziert werden soll. Die Summe der Förderbeträge entspricht aus Ökoregelung und AUKM beträgt 351,- €/ha bei mind. 6 Kennarten und 459,- €/ha bei mind. 8 Kennarten. Bei Beantragung der AUKM-Maßnahme wird diese im Folgejahr wirksam, so dass ein Auszahlungsantrag erst mit dem Antragsverfahren 2025 eingereicht würde. Der Förderanteil für die AUKM GN5 würde gekürzt um den Förderbetrag der Ökoregelung 2025(-225,- €/ha) gekürzt.
Kennarten für das Dauergrünland in Niedersachsen
Welche Kennarten als regional gelten und warum sie in Niedersachsen förderwürdig sein sollten wurde schon vor zwei Jahrzehnten mit wissenschaftlichen Standards untersucht. In dem von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und dem Land Niedersachsen geförderten Forschungsprojekt wurde die „Entwicklung und Erprobung von Methoden für eine ergebnisorientierte Honorierung ökologischer Leistungen im Grünland Nordwestdeutschlands“ in den Jahren 2004 bis 2006 erarbeitet und veröffentlicht (NNA-Berichte, 2006, Heft 1). https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-137026.html
Der Anspruch dabei war es, solche Arten zu identifizieren, die das typische artenreiche Grünland mäßig trockener, frischer und mäßig feuchter Standorte in den unterschiedlichen Regionen Niedersachsens gut repräsentieren und vergleichsweise einfach von interessierten Landwirten erkannt werden. Im Ergebnis wurden 31 Kennarten (-gruppen) in einer gemeinsamen Liste zusammengefasst, die in der aktuellen Förderperiode um eine Artengruppe (Nr. 32) ergänzt werden (Tabelle 1).
Diese Kräuter können durchaus einen hohen Futterwert aufweisen, wie die Futterwertzahlen in Tabelle 2 belegen. Häufig sind sie gegenüber reinen Grasaufwüchsen sogar `nutzungselastischer´ und erhalten einen Aufwuchs länger schmackhaft und jung, insbesondere bei hohem Anteil feiner Blätter und geringer oder später Stängelausbildung. Einige werden in Artengruppen zusammengefasst und können, unabhängig von der Anzahl aus dieser Gruppe nur als einfache Kennarten (-gruppe) gezählt werden. Innerhalb dieser Kennartengruppen sind zudem einzelne Arten ausgenommen, wenn sie untypisch für artenreiches Grünland sind. Wiesenkerbel, der zu den Doldengewächsen (Nr. 29) zählt, jedoch typisch für vernachlässigte Pflege bei übermäßigem Nährstoffangebot ist, wird daher nicht gewertet. Ein hohes Nährstoffangebot ist auch typisch für das Vorkommen von gewöhnlichem Löwenzahn, der als Ausnahme von der Kennartengruppe 32 (gelb blühende Korbblüten, nur mit Zungenblüten) ebenfalls eher artenarmes Intensivgrünland anzeigt. 

Kuckuckslichtnelke
KuckuckslichtnelkeHeiko Borchers
Wo kommen die Kennarten überhaupt vor?
Die 32 Einzelarten (-gruppen) sind Indikatoren für mehr oder weniger artenreiches Grünland. Ihr regelmäßiges Vorkommen deutet auch auf eine eher extensive Grünlandbewirtschaftung hin. Die für Niedersachsen geltende Kennartenliste repräsentiert artenreiches Grünland der unterschiedlichsten Standortausprägungen von den Bergwiesen im Harz über das mesophile Grünland mittlerer Standorte bis hin zu den artenreichen Feucht- und Nasswiesen im Fehntjer Tief und an der mittleren Elbe. 
Zeigerwertzahlen geben gute Hinweise auf die Standort- und Nutzungsansprüche der einzelnen Arten und sind daher in Tabelle 2 neben den Kennarten aufgelistet. Die Standortansprüche der Kennarten können durch sogenannte Nährstoff- und Feuchtezahlen (H. Ellenberg, 1990; G. Briemle & H. Dierschke, 2001) beschrieben werden, während die Mahd- und Trittverträglichkeit einen Hinweis auf den Einfluss der Nutzung geben kann. Eine zunächst unscheinbare, oft erst im blühenden Zustand erkannte, dann aber auch sehr hübsche regionale Kennart, ist die Kuckuckslichtnelke (Nr.1) mit ihren zerschlitzten rötlich-violetten Blütenblättern. Im intensiv genutzten Feuchtgrünland (Feuchtezahl 7) tritt sie auch häufiger am Grabenrand auf, wo sie als lichtbedürftige Pflanze (Lichtzahl 7) vom niedrigen Wuchs der nicht gedüngten Gewässerränder profitiert, als ausschließlich randlichem Auftreten jedoch nicht für die Ökoregelung gezählt werden kann (vgl. Dokumentation). 
Um den nordwestdeutschen Raum über eine einheitlich anwendbare Kennartenliste abzudecken, wurden die genannten Untersuchungen (NNA-Berichte, 2006 – Heft 1) in sechs niedersächsischen Naturräumen und in acht Projektgebieten auf unterschiedlichen Grünlandstandorten durchgeführt und dabei Daten von 1.533 Teilsegmenten auf 258 Grünlandschlägen ausgewertet. Die am häufigsten vorkommende Kennart in dem zitierten DBU-Projekt war Großer Sauerampfer mit einer Häufigkeit deutlich über 60% gefolgt vom Wiesenschaumkraut mit einer Häufigkeit von über 50%. Weitere, relativ häufig vorkommende und bekannte bzw. gut zu erkennende Arten waren scharfer Hahnenfuß (>45%), Spitzwegerich (>35%), Wiesenrotklee (>25%) und Gewöhnliche Schafgarbe (>25%). Die Anforderungen der Ökoregelung ÖR5 ist mit dieser kleinen Auswahl von 6 beispielhaft genannten und allgemein bekannten Arten bereits mehr als erfüllt, vorausgesetzt sie befinden sich entlang einer den Gesamtschlag diagonal oder längs verlaufenden geraden oder gekrümmten Linie, die den Gesamtschlag repräsentiert. 
Die genannten sechs Arten bevorzugen frische bis feuchte Standorte mit mittlerer Nährstoffversorgung ohne bzw. bei geringer Düngungs- und Nutzungsintensität. Es sind Kennarten für mesophiles Grünland. Späte Mahd (2 Schnitte) ab Juni und extensive (Mäh-) Standweiden sind in Verbindung mit der dazu passenden organischen Düngung prädestiniert für deren Bewirtschaftung, aber nicht verpflichtender Bestandteil der Fördermaßnahmen. 
Das Vorkommen manch anderer Vertreter aus der Liste (Tabelle 2) ist auf Sonderstandorte beschränkt. Hierzu zählen beispielweise Arten der Feucht- und Nasswiesen wie die häufigsten Seggenarten (>30%). Brennender Hahnenfuß (>10%) und Kohlkratzdistel (<5%). Sie gedeihen auf Standorten, die wegen hoch anstehenden Grundwassers im Frühjahr nicht rechtzeitig zu befahren sind und aufgrund der Wassersättigung erst spät im Frühjahr mit dem Wachstum beginnen. Dadurch sind die hier vorkommenden Kennarten gegenüber den anspruchsvolleren Gräsern und Kräutern `besserer´ (z.B. mesophiler) Grünlandstandorte konkurrenzkräftig genug. 
Wo das Wasser der begrenzende Standortfaktor ist, sind Trockenheit und damit einhergehender Nährstoffmangel die prägenden Standortfaktoren. Hier sind u.a. die kleinwüchsigen Leguminosen wie Vogelwicke, Feldklee und Hopfenklee (kleine gelbe Kleearten) im Vorteil, sobald die Niederschläge ein regenerierendes Wachstum nach einer Dürreperiode ermöglichen. Das Ruchgras (Nr. 9) ist das einzige Süßgras in der Liste der Kennarten und ebenfalls auf magere Standorte angewiesen. Durch den niedrigen Blattflächenindex und eine eher geringe Wuchshöhe ist das Gras auf niedrigwüchsige, offene Bestände angewiesen, um sich durchzusetzen. 
Wann erkenne ich diese Arten am besten?
Die Kräuter und auch Gräser sind am besten direkt vor, während und nach der Blühphase zu erkennen. Dieser Zeitraum ist bei den vielen Kennarten sehr unterschiedlich und tritt bei den meisten Arten des Grünlands auch nur einmal im Jahr ein. Für den Flächenbegang und zur Dokumentation der Grünlandarten sollte daher zunächst der erste Aufwuchs ab der letzten Aprildekade und in den ersten Maiwochen genutzt werden. Damit erfasst man diejenigen Arten besonders gut, die bereits sehr früh zur Blüte kommen, im weiteren Verlauf aber eher kleinwüchsig oder unscheinbar sind, wie das Wiesenschaumkraut. Nach dem Wiesenschaumkraut treten nur wenige Kennarten schon früh in die generative (Blüh-) Entwicklung ein. Warmes Frühjahr und viel Sonne begünstigen auf den leicht zu erwärmenden Standorten eine frühe Blüte beim Spitzwegerich und beim scharfen Hahnenfuß (Blütezeiten von April bis September). Ansonsten ist die Hauptblüte der Kennarten nicht vor Juni zu erwarten. Insbesondere Leguminosen wie Vogelwicke und die Kleearten sind vorwiegend sommerblühend. Die Mehrzahl der Kennarten kann in den ersten Maiwochen anhand der vegetativen Merkmale Wuchsform, Blattform, Blattanordnung, Behaarung und sonstigen Kriterien identifiziert werden.  
Welche Hilfsmittel sind sinnvoll?
Am besten vorbereitet ist, wer sich schon die Schlagbezeichnungen mit den dazugehörigen FLIK-Nummern vorab auf die vorgesehenen Kartierbögen notiert. Wer sich gut auskennt, kann die Dokumentation der Kennarten dann mit einem Klemmbrett, dem Kartierbogen und einem geeigneten Stift in einem Arbeitsgang erledigen. Sehr gute Pflanzenkenntnisse sind aber keine zwingende Notwendigkeit, um das Ziel zu erreichen. Bewährte Fachliteratur zum „Erkennen von Kräutern im blütenlosen Zustand“ ist beim Ulmer-Verlag erhältlich (Elsäßer, E. Klapp, O. v. Boberfeld, 2020). Diese ist dann sinnvoll, wenn Grundkenntnisse vorhanden sind, die dann in der eigenen Grünlandfläche überprüft werden, um die vermuteten Kennarten zweifelsfrei zu bestimmen, wobei eine Lupe hilfreich ist.  Die Erkennung von Pflanzenarten ist auch bereits eine sehr gut etablierte und geeignete Anwendungsmethode von Internetanwendungen (Apps), die sich auf dem Smartphone installieren lassen. Die App-basierte Pflanzenerkennung im Gelände ist zu empfehlen, die Ergebnisse sollten aber nicht unkritisch übernommen werden. Vielmehr sind die Anwendungen geeignet, sich mit unbekannten Pflanzen bekannt zu machen und das Ergebnis der App mit einem Bestimmungsbuch (s.o.) nachzuprüfen. Dadurch ist der Lerneffekt besonders gut und das Ergebnis kann bestätigt oder abgelehnt werden. Andererseits sind die Foto-Apps bei richtiger Anwendung und guten Fotobedingungen recht sicher können in Zweifelsfällen das Ergebnis der eigenen Beobachtung sogar verbessern. 
Empfehlung: Flora incognita (www.flora.incognita.com), herausgegeben durch die Technische Universität Ilmenau, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 
Die bisher vorgestellten Methoden könnten schon bald durch eine moderne Variante der Foto-App mit Nachweis für den Prüfdienst ergänzt werden: die FANI-App ist bereits für verschiedene Anwendungen der Prüfdienste zugelassen und im Einsatz, z.B. wenn es um den Nachweis der angebauten Kultur geht. Ob, wann und in welchem Umfang die FANI App bei der Dokumentation der Kennarten oder zu Kontrollzwecken zukünftig zum Einsatz kommt scheint jedoch aktuell noch nicht geklärt. 
Kennarten dokumentieren
Trotzdem moderne Technik auf dem Vormarsch ist und die künstliche Intelligenz via App beim Erkennen der Kennarten helfen kann, stellt die Dokumentation auf den dafür vorgesehenen Vordrucken nach wie vor die rechtliche Grundlage dar. Entsprechende Vordrucke können auf den Seiten des SLA herunter geladen werden Dokumente und Formulare | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (niedersachsen.de). Für jeden in der Maßnahme beantragten Schlag ist ein gesonderter Bogen auszufüllen, auf dem im oberen Bereich zunächst allgemeine Angaben zum Betrieb, zum betreffenden Schlag und nicht zuletzt zum Namen des Kartierers vorzunehmen sind. Im zweiten Schritt muss die Form des Schlages skizziert werden, je nach Maßnahme ÖR 5 oder GN 5 passiert dies auf der Vorderseite des Vordrucks im dafür vorgesehenen Feld oder auf der Rückseite. Über den Umriss des Schlages wird nun die längstmögliche Gerade gezeichnet, bei rechteckigen Schlägen ist dies zumeist eine Diagonale, bei Schlägen mit außergewöhnlichen Formen kann es aber auch eine geschwungene Linie sein. Die längstmögliche Linie wird nun in zwei gleichlange Abschnitte unterteilt d.h. die Mitte der Linie wird in der Skizze markiert. Entlang dieser Linie, des sogenannten Transekts erfolgt später die Dokumentation der Kennarten. Dazu begibt sich der Kartierer auf den Schlag und lässt die ersten drei Meter des Schlages hinter sich, da Kennarten auf diesen ersten drei Metern nicht berücksichtigt werden dürfen. Unter Umständen sind auch größere Abstände einzuhalten, z.B. wenn Landschaftselemente im Randbereich der Fläche stehen. Nun schreitet der Kartierer den Transsekt ab und darf dabei sämtliche Kennarten auf seiner Liste in der Spalte „1. Abschnitt“ ankreuzen, die sich in einem Korridor von 5 Metern, jeweils 2,5 m rechts und 2,5 m links des Transekts finden. Hat er die Mitte des Transekts erreicht, beginnt die Dokumentation für den zweiten Abschnitt, auch hier dürfen wieder alle vorgefundenen Kennarten angekreuzt werden, wobei diese nicht mit jenen des ersten Abschnitts identisch sein müssen aber identisch sein dürfen. Sind beide Abschnitte kartiert, ist unten auf dem Vordruck die Summe der vorgefundenen Kennarten je Abschnitt zu addieren und der Kartierer bestätigt mit Datum und Unterschrift die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
Der Vordruck kann, gut wieder zu finden, abgeheftet werden und ist im Falle einer Vorortkontrolle dem Prüfdienst vorzuzeigen. Wird an der ÖR 5 teilgenommen, ist die Arbeit der Dokumentation damit noch nicht erledigt, weil 2024 eine Neuerung im Bereich der Prüfkriterien eingeführt wird: ÖR 5 wird 2024 erstmals stichprobenartig über FANI geprüft. D.h. der Antragsteller erhält einen Fotobelegauftrag per Mail und muss die Daten im Anschluss hochladen. Neu ist, dass wenn zu einem Fotoauftrag kein Foto eingereicht wird, die Auszahlung der ÖR 5 abgelehnt wird. Ebenso digital und mit der FANI-App wird auch bei der Kontrolle der Verpflichtungen zur AUKM GN5 verfahren.

Zusätzlich muss das Ergebnis der Kartierung noch von dem Vordruck „Förderspezifische Aufzeichnungen“ auf den Nachweisvordruck (fünfjährig) übertragen werden, dieser ist dann jeweils aktualisiert bis zum 30.06. eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. 


Seminare und Schulungsmöglichkeiten
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet, u.a. in Zusammenarbeit mit NLWKN, im Frühjahr 2024 mehrere Termine zur praktischen Schulung und zum Kennenlernen sowie zur Erfassung und Dokumentation der Kennarten an. Die bisher bekannten Termine sind: 

-    am 12. April 2024 im Heidekreis, Bad Fallingbostel (Webcode: 33009385), 

-    am 23.04.2024 in Waffensen, Heidekreis (Webcode 33010121)

-    am 23. Mai 2024 in Stade, (Webcode 33010120),    

-    am 28. Mai 2024 in Echem (Webcode: 01041669)