Tierschutztransport-Verordnung: Weitere Ergänzungslehrgänge in 2010
Seit Beginn des Jahres 2008 müssen auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.
Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.
Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt. Für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.
Sofern Interesse besteht, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnern der Landwirtschaftskammer.
Datum | Veranstaltungsort | Anmeldung | ||
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voraussichtlich Okt./ Nov. 2010 | Übertriebliche Aus- u. Weiterbildungsstätte Wehnen, Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad Zwischenahn-Wehnen | Tel.: 0441/ 801-614 oder 801-692 | Fax: 0441/ 801-634 | |
Für Personen, die keinen entsprechenden Berufsabschluss in den einschlägigen Berufen haben, ist in Deutschland für den Erhalt des Befähigungsnachweises für den Tiertransport ein längerer und umfangreicherer Lehrgang erforderlich. Dieser wird über die LVA Echem (Tel.: 04139-698118) angeboten oder über die Deula Freren oder Nienburg.





