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Tierschutztransport-Verordnung: Weitere Ergänzungslehrgänge in 2010

Seit Beginn des Jahres 2008 müssen auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.

Auf dem Bild ist die Rückansicht eines Viehanhängers abgebildet
Hintergrund ist das Ziel der EU, über Schulungen der mit Tiertransporten befassten Personen tierschutzrelevante Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Für Landwirte, Pferdewirte, etc., die ihre Berufsausbildung vor dem 05. Januar 2007 abgeschlossen haben, bietet die Landwirtschaftskammer über ihre Bezirksstellen bei Bedarf  Schulungen (halbtägig inkl. Test) an. 

Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.
Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt. Für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.

Sofern Interesse besteht, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnern der Landwirtschaftskammer.

Geplante Termine 2010:

Datum

Veranstaltungsort

Anmeldung

voraussichtlich Okt./ Nov. 2010

Übertriebliche Aus- u. Weiterbildungsstätte Wehnen, Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad Zwischenahn-Wehnen

Tel.: 0441/ 801-614 oder  801-692

Fax: 0441/  801-634

karin.raschke@lwk-niedersachsen.de

Für Personen, die keinen entsprechenden Berufsabschluss in den einschlägigen Berufen haben, ist in Deutschland für den Erhalt des Befähigungsnachweises für den Tiertransport ein längerer und umfangreicherer Lehrgang erforderlich. Dieser wird über die LVA Echem (Tel.: 04139-698118) angeboten oder über die Deula Freren oder Nienburg.


Kontakt:
Heidi Meine-Schwenker
Betriebszweigauswertungen Rind, BMS/KKL-Tierschutz, Tierkennzeichnung, Leitlinien Tierhaltung, Tiertransporte
Telefon: 0441 801-692
Telefax: 0441 801-634
E-Mail:
Hartwig Fehrendt
Tierzucht, Tierhaltung
Telefon: 0441 801-628
Telefax: 0441 801-634
E-Mail:


Stand: 08.07.2010