Tierschutztransport-Verordnung: Weitere Ergänzungslehrgänge in 2010
Seit Beginn des Jahres 2008 müssen auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.
Viehanhänger
Auf dem Bild ist die Rückansicht eines Viehanhängers abgebildet


