Tierschutztransport-Verordnung: Weitere Ergänzungslehrgänge in 2010

Seit Beginn des Jahres 2008 müssen auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.




Viehanhänger

Auf dem Bild ist die Rückansicht eines Viehanhängers abgebildet

Auf dem Bild ist die Rückansicht eines Viehanhängers abgebildet