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Richtlinie Wolf

Webcode: 01036209 Stand: 02.02.2022

"Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen"

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen und die Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen zuständig.

Obwohl sich die Wölfe im Wesentlichen von Wildtieren ernähren, kommt es doch hin und wieder zu Nutztierschäden und dadurch zu Konflikten mit Tierhaltern. Um diese Konflikte zu mindern und um in der Bevölkerung die Akzeptanz für diese zurückkehrende Tierart zu fördern, hat das Niedersächsische Umweltministerium die „Richtlinie Wolf“ erlassen. Diese sieht sogenannte „Billigkeitsleistungen“ zum finanziellen Ausgleich bei Nutztierschadensfällen vor und bietet finanzielle Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.

Für die Beantragung von Fördermitteln für Präventionsmaßnahmen finden Sie hier alle nötigen Informationen und Dokumente.

Formulare zur Beantragung von Billigkeitsleistungen werden nach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher des betreffenden Nutztierrisses weiterhin direkt dem jeweiligen Nutztierhalter zugesandt.

 


Sollten Sie einen Wolf gesehen haben, wenden Sie sich bitte an das Wolfsbüro im NLWKN unter Tel: 0511-3034-3034 oder per E-Mail: wolfsbuero@nlwkn.niedersachsen.de 

oder an den Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Niedersachsen unter Tel: 0511-53043-18, per E-Mail: wolf@ljn.de oder Online: www.wolfsmonitoring.com

 

Bei einem Nutztierschaden melden Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Bezirksförsterei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder nutzen Sie die zentrale Rufnummer 0511 3665 1500.