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Merkblatt über Afrikanische Schweinepest für Saisonarbeitskräfte

Webcode: 01033461 Stand: 01.11.2023

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat 203 Tierseuchenbekämpfung weist auf folgendes hin:

In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals am 10.09.2020 bei Wildschweinen in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze, festgestellt. Neben Brandenburg ist Sachsen seit dem 31.10.2020 von der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen betroffen. In Macklenburg-Vorpommern wurde am 24.11.2021 erstmals ein Wildschwein positiv auf ASP untersucht.

Am 18.09.2023 konnten die Restriktionszonen in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim (MV) und Prignitz (BB) vollständig aufgehoben werden.

Insbesondere durch Personen- und Fahrzeugverkehr aus betroffenen Gebieten ist eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland möglich. Besonderes Augenmerk ist auch auf mitgebrachte Nahrungsmittel/Speisereste zu legen, die unter keinen Umständen an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden dürfen, sondern sicher entsorgt werden müssen.

Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische Saisonarbeitskräfte aus Ländern, in denen die ASP auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.

Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten die anliegenden Merkblätter, welche auch unter dem Link www.tierseucheninfo.niedersachsen.de  abrufbar sind bereits nach Möglichkeit Saisonarbeitskräften vor der Einreise nach Deutschland zugänglich zu machen. Die in Rede stehenden Merkblätter stehen in den Landesprachen bulgarisch, polnisch, rumänisch, russisch und ungarisch zu Verfügung.