Beraterschulung zum Themenkomplex der "neuen Herausforderungen" in der Landwirtschaft
Neue Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung setzt Grundqualifikation im Themenkomplex der „neuen Herausforderungen“ voraus. Beratung darf nur von anerkannten Beratern durchgeführt werden.
Berater, die im Rahmen der Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung tätig werden, müssen durch die Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Nieder-sachsen anerkannt sein.
Neben bestimmten, in der Förderrichtlinie definierten Voraussetzungen (Berufsab-schluss, Beratungserfahrung etc.), ist die Teilnahme an einer 2-tägigen Grundschu-lung verpflichtend!
Die Schulungen werden in Kooperation der Fachbehörden Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Nds. Landesbetriebe für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz angeboten.
Im Rahmen der Schulungen werden Informationen zu den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Biodiversität und Tierschutz vermittelt. Wei-tere Schulungsinhalte betreffen die Förderung und Anforderungen zu Cross Compli-ance und Arbeitssicherheit.
Die Schulungsgebühr beträgt 300 € je Teilnehmer (inklusive Tagungsmappe und Verpflegung).
Anmeldungen per E-Mail oder Fax bis spätestens 31. Januar an folgende Adres-se:
Fax: 0441 / 801-315 LWK Niedersachsen, z. Hd. Frau Theile
E-Mail: Petra.Theile@LWK-Niedersachsen.de
Bitte verwenden Sie das beigefügte Anmeldeformular!
Folgende Termine werden angeboten:
20./21. Februar: Hannover
27./28. Februar: Oldenburg
29. Februar / 1. März: Braunschweig
07./08 März: Verden
12./13. März: Meppen
19./20. März: Lüneburg
Die Schulungen finden jeweils ganztätig von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr statt.
Nähere Informationen zum Förderverfahren sowie den geförderten Beratungsleistungen finden Sie unter folgendem Link: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/20/article/18449.html




