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Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Fachbereich Agrarförderung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n

Sachbearbeiter/in (m/w/d)

bei dem Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich 2.1 - Agrarförderung - am Standort Hannover
zum 01.02.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet und in Vollzeit (z. Z. 39,8 bzw. 40,0 Stunden/Woche). Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 30,0 Stunden/Woche ist ebenfalls möglich. Den gewünschten Arbeitszeitanteil bitten wir in der Bewerbung anzugeben.

Unser Stellenprofil:

Im Fachbereich Agrarförderung werden von einen engagierten und motivierten Team eine Vielzahl von Fördermaßnahmen bearbeitet.

Wir suchen Verstärkung für die Fördermaßnahme "Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse".

Das Aufgabengebiet umfasst neben der Anerkennung der Erzeugerorganisationen die Tätigkeiten der förderrechtlichen Beratung, Antragsannahme, Prüfung und Genehmigung der Operationellen Programme und der Auszahlungsanträge, die Auszahlung und Überwachung der Auflagen im Zweckbindungszeitraum, sowie mögliche Rückforderungsverfahren.
Ein wesentlichen Anteil wird dabei die fachtechnische Bewertung der beantragten Maßnahmen ausmachen.


Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 9 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. Besoldungsgruppe A 9/A 10 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG).

Unser Angebot:

  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
  • Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
  • ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
  • attraktives Ebike-Leasing
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.

Ihre fachliche Qualifikation:

Vorausgesetzt wird der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs im Bereich des Gartenbaus, der Agrarwirtschaft oder eines vergleichbaren Studienganges.

In Betracht kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen Ausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher: gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) bzw. der Abschluss des Angestelltenlehrgangs II, oder der Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ bzw. ein Studienabschluss mit vergleichbaren Studieninhalten oder fachverwandte Ausbildungen im Verwaltungsbereich.

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:

Wünschenswert sind
• Kenntnisse im Zuwendungs- und Verwaltungsrechts
• einschlägige Fachkenntnisse in der EDV (MS-Office)
• eine hohe Lernbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit für die Aufgabenwahrnehmung
• Selbstständigkeit, Entscheidungsfreude und eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft.

Erforderlich sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.

Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?

Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Bewerbungsfrist: 11.01.2026

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Herr Dr. Frank Wulff, Fachbereichsleiter 2.1
Telefon: 0511 3665-1176
EMail: frank.wulff@lwk-niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Jürgens, Fachbereich Personal
Telefon: 0441 801-167
EMail: andrea.juergens@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.