Greening: Zwischenfrucht kurz und bündig
Um die Agrarförderung in Anspruch zu nehmen, ist auf 5% der betrieblichen Ackerfläche (bei Betrieben größer 15 ha Ackerfläche) ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zu schaffen. Das können unter anderm Zwischenfrüchte sein. Die Aussaat muss bis zum und 1. Oktober eines Jahres erfolgen.
Um eine Zwischenfrucht als ökologische Vorrangflächen geltend zu machen, gilt es Folgendes zu beachten:
- Aussaattermin bis zum 01.10.
- Saatgutmischung:
- mind. 2 Kulturen, wobei keine Kultur mehr als 60% an der Mischung ausmachen darf
- Gräser insgesamt dürfen nur max. 60% an der Saatgutmischung ausmachen
- Kulturen laut dem vorgegebenen Katalog (s. anliegendes pdf-Dokument)
- Saatgutetiketten und Rechnungen sind zum Nachweis sechs Jahre aufzubewahren
- bei Eigenmischungen muss eine Rückstellprobe gezogen werden, welche bis zum 31.12. des
folgenden Jahres zum Nachweis aufbewahrt werden muss
- die Zwischenfrucht muss bis zum 15.02. auf der Fläche verbleiben
- nach dem 15.02. muss eine Hauptkultur eingesät werden
- keine mineralischen Stickstoffdüngemittel
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- kein Klärschlammeinsatz
- keine Nutzung des Aufwuchses bis zum 15.02.; im Jahr der Antragstellung darf die Fläche nur durch das Beweiden mit Schafen oder Ziegen genutzt werden
Möchten Sie eine Beratung zum Zwischenfruchtanbau, dann wenden Sie sich gern an Ihre Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Downloads
Kontakte
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Öko-Regelung 7 – Schutzzielorientierte Bewirtschaftung von Natura-2000 Gebieten
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 4 – Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 3 – Agroforst
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 2 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 1 – Freiwillige Aufstockung der Stilllegung
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Artenreiches Grünland: Kennarten sicher bestimmen
16.05.2024
Mit der GAP-Förderung kann man Fördermaßnahmen für das Vorhandensein verschiedener Kennarten im extensiv bewirtschafteten Grünland beantragen. Bei den Kennarten handelt es sich um Pflanzen, die durch ihr …
Mehr lesen...Artenreiches Grünland: Kennarten sicher bestimmen
23.05.2024
Mit der GAP-Förderung kann man Fördermaßnahmen für das Vorhandensein verschiedener Kennarten im extensiv bewirtschafteten Grünland beantragen. Bei den Kennarten handelt es sich um Pflanzen, die durch ihr …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
Sie suchen eine kompetente Beratung zu Fördermöglichkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mehr lesen...Antrag auf Agrarförderung (ANDI)
Sie suchen einen kompetenten Dienstleister, der Sie durch den Sammelantrag navigiert und Sie bis zu einem fehlerfreien Flächenantrag – inklusive Tipps – führt? Dann nutzen Sie unsere Kompetenz!
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Biotopverbund Grasland
Ausgangslage Hintergrund dieses Projektes ist der starke Rückgang artenreichen Grünlands und seine zunehmende Verinselung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen einerseits und der starke Flä…
Mehr lesen...