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Förderung: Maßnahmen zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter landwirtschaftlicher Nutztierarten und -rassen

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen mit dem Ziel, das Genmaterial von bestimmten lokalen, vom Aussterben bedrohten landwirtschaftlichen Nutztierarten und -rassen für die Züchtung vorzuhalten und damit zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierzucht beizutragen.

Neben bestimmten bedrohten Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegenrassen werden auch das Bunte Bentheimer Schwein und bestimmte Geflügelrassen gefördert. Zuwendungsempfänger sind Niedersächsische Zuchttierhalterinnen und Zuchttierhalter. Die Nutztierrasse muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren zur Zucht verwendet werden. Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden Kurzübersicht Genetische Vielfalt und den aktuellen Cross-Compliance-Regelungen.


Kontakt:
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Geschäftsbüro
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Sabine Burba
Einzelbetriebliche Managementsysteme und sonstige Förderprogramme
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Stand: 14.06.2010