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Legehennenfutter von Juli bis September 2023 überprüft

Webcode: 01042816
Stand: 08.03.2024

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sieben Alleinfutter für Legehennen und ein Alleinfutter für Hühnerküken im 3. Quartal 2023 überprüft hat. Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,7 bis 11,5 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 16,3 bis 17,5 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,30 bis 0,45 % angegeben. Bei einem Futter war kein Energiegehalt deklariert. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften. Ein Futter war speziell für die Starterphase (bis 40. Lebenswoche) vorgesehen. Bei einem Alleinfutter war der prozentuale Anteil der Komponenten deklariert.

Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurde eine Abweichung festgestellt: Statt 11,3 wurden nur 10,7 MJ ME/kg ermittelt. Bei der Bewertung nach Einsatzzweck wurden jeweils ein Futter wegen fehlender Energieangabe bzw. wegen Energie-Untergehaltes in Gruppe 3 eingestuft. Ein Übergehalt an Phosphor wurde in zwei Futtern nachgewiesen, was aber allein noch nicht zu einer Abstufung führte. Das Futter für Hühnerküken wurde mangels abgestimmter Richtwerte nicht bewertet.

 

Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.