Düngebehörde Niedersachsen
Nährstoffkonferenz 2024
Ministerin Staudte sprach bei der Veröffentlichung des Nährstoffberichts 21/22 im Frühjahr 2023 von bedeutenden Fortschritten in der Nährstoffpolitik Niedersachsens, betonte jedoch die Notwendigkeit kontinuierlicher Anstrengungen. Seit über einem Jahrzehnt setzt das Land auf Beratung, Nährstoffmanagement einschließlich Überwachung, technische Innovationen und kooperative Ansätze im Wasserschutz, um die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Doch der Klimawandel und steigende Umweltanforderungen stellen neue Herausforderungen dar. Die bevorstehende Nährstoffkonferenz am 16.04.2024 bietet die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und zukunftsweisende Lösungen zu diskutieren, um eine nachhaltige Landwirtschaft in Niedersachsen voranzubringen. Wir laden Sie herzlich ein, an der Diskussion teilzunehmen und sich anzumelden:
Nmin-Richtwerte 2024
Die ersten Nmin-Ergebnisse zu den Winterungen sind veröffentlicht. Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der Nmin-Gehalt in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.
ENNI-Meldetermin 31.03.2024 nicht verpassen
Bis Ende März müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2023 in ENNI melden. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2023. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Von der ENNI-Meldepflicht befreit?! – Hier können Sie uns dies übermitteln:
Ihr Betrieb ist nicht aufzeichnungspflichtig im Rahmen der Düngeverordnung und muss daher auch keine Meldungen im ENNI-System machen? Mit einem pdf-Dokument können Sie dies nochmal überprüfen und können uns bei entfallender Dokumentations-/Meldepflicht automatisch per Mail benachrichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Nmin-Bestimmung im Feldgemüsebau: Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung
Vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist der Düngebedarf für die jeweilige Kultur zu ermitteln. Dabei muss der aktuell im Boden vorhandene und pflanzenverfügbare Stickstoffvorrat (Nmin) berücksichtigt werden. Im Gemüsebau gibt es hier bei der Beprobung und der Nutzung von Richtwerten Besonderheiten.