Düngebehörde

Düngebehörde Niedersachsen

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Erinnerungsschreiben zur ENNI-Meldung für das Düngejahr 2024 – Nachfrist bis zum 30. Juni 2025

Betriebsinhaber in Niedersachsen, die ihrer Meldepflicht für das Düngejahr 2024 noch nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, erhalten in der 22. Kalenderwoche ein Erinnerungsschreiben. Die Frist zur Nachmeldung endet am 30. Juni 2025!

Agrarbüro

Meldegebühren ab 2025: Digitale Bescheide und Zahlung per GiroCode

Ab 2025 werden Gebührenbescheide im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger digital bereitgestellt. Neu ist die Möglichkeit zur Zahlung per GiroCode sowie der Empfang als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Eine weitere Neuerung ist, dass die Auflistung der Einzelmeldungen künftig nicht mehr mit dem Gebührenbescheid versendet wird. Weitere Informationen zu den Anpassungen erhalten Sie hier:

Nährstoffbericht 2023/2024

Nährstoffbericht für Niedersachsen 2023/2024

Der Nährstoffbericht für Niedersachsen 2023/2024 wurde am 12.05.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dem Bericht liegen die gemeldeten Verbringungen des Meldezeitraumes vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 zugrunde. Es ist der insgesamt 12. Nährstoffbericht seit der ersten Veröffentlichung am 23.10.2013. Wie im vorherigen Bericht sind ausgewertete Ergebnisse aus den elektronischen Nährstoffmeldungen (ENNI) eingeflossen.

Schlitzverteiler

Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln

Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV).