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Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.
Stand: 08.01.2021
Das Antragsverfahren für den Erschwernisausgleich-Wald (EA-Wald) ist zeitlich an das Antragsverfahren in der Agrarförderung ANDI gekoppelt. Für das Jahr 2020 endete die Frist am 15.05.2020. Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Das Verfahren für das Jahr 2021 wird voraussichtlich Ende März nächsten Jahres eröffnet.
Stand: 10.11.2020
Waldbesitzer erhalten finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau.
Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land eine finanzielle Unterstützung.
Stand: 04.05.2020
Die maschinelle Aufarbeitung, das Rücken und die Abfuhr der durch den Orkan "Friederike" angefallenen Holzmengen beanspruchen die forstwirtschaftlichen Wege stark. Zur Beseitigung der Schäden ist vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium aus der bestehenden Richtlinie die Grundinstandsetzung für forstwirtschaftliche Wege freigegeben worden.
Stand: 03.11.2020