Namen, Adressen, E-Mail
Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.
Stand: 19.03.2021
Das Antragsverfahren für den Erschwernisausgleich-Wald (EA-Wald) ist zeitlich an das Antragsverfahren in der Agrarförderung ANDI gekoppelt. Die Anträge müssen bis Mitte Mai in Form eines Papierantrags gestellt werden und bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingegangen sein. Da das Fristende in diesem Jahr auf einen Sonnabend fällt, ist die Einreichung bis zum 17. Mai 2021 möglich. Die entsprechenden Vordrucke sind diesem Artikel als Anlage beigefügt. Sie können aber auch auf der ANDI-Anwendung abgerufen werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag, die dazu gehörende Anlage und aussagekräftiges Kartenmaterial fristgerecht bei einer Dienststelle der Landwirtschaftskammer eingehen.
Stand: 08.04.2021
Waldbesitzer erhalten finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau.
Stand: 17.03.2021
Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land eine finanzielle Unterstützung.
Die maschinelle Aufarbeitung, das Rücken und die Abfuhr der durch den Orkan "Friederike" angefallenen Holzmengen beanspruchen die forstwirtschaftlichen Wege stark. Zur Beseitigung der Schäden ist vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium aus der bestehenden Richtlinie die Grundinstandsetzung für forstwirtschaftliche Wege freigegeben worden.
Stand: 03.11.2020