Förderung der Bienenzucht und -haltung sowie Vermarktungsbedingungen
Die Honigbiene bestäubt viele Wild- und Kulturpflanzen. Sie ist deshalb ein unverzichtbares Bindeglied im Ökosystem der Kulturlandschaft und eine unserer wichtigsten Nutztierspezies. Damit eine flächendeckende Bienenhaltung sichergestellt ist, fließen auch hier Fördermittel.
Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Bremen stellen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und –haltung zur Verfügung. Mit der Fördermaßnahme werden Leistungsprüfungen bei Honigbienen zur Ermittlung einer verbesserten Varroatoleranz sowie weiterer Leistungsmerkmale (Honigleistung, Sanftmut), die Aus- und Fortbildung der Imkerinnen und Imker, Honiganalysen sowie die Neueinrichtung von Bienenständen gefördert.
Auf den angehängten Dokumenten finden Sie die Informationen zu diesem Verfahren.
Wichtig: Der Antragsvordruck für das Verfahren 2.1.2-Schulung ist auf zwei Dateien aufgeteilt. Bitte beide Dateien herunterladen und ausfüllen!
Bitte beachten Sie, dass mit jedem ersten Antrag im Bienenjahr (01.08. - 30.07. des Folgejahres) ein Stammdatenblatt vorzulegen ist (nicht Jungimker)! Dem Stammdatenblatt ist die "Erklärung des Antragstellers" und das DSGVO-Informationsblatt beizufügen (nicht Jungimker)!







