Agrarförderung

Förderung von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse nach der gemeinsamen Marktorganisation

Webcode: 01042034

Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. 

Am 21.11.2022 wurde der GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission genehmigt und stellt die Basis für die Förderung der Erzeugerorganisationen ab 01.01.2023 dar.

Ziele, die mindestens verfolgt werden müssen:

  • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse
  • Förderung, Entwicklung und Umsetzung von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken, von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für frisches Obst und Gemüse.

Diese können im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten.

Außerdem können sich Erzeugerzusammenschlüsse als Erzeugerorganisation anerkennen lassen, wenn sie die untenstehenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

Anerkennungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer EO enthält Art. 154 VO (EU) Nr. 1308/2013, VO (EU) 2021/2117 (Änderung der VO (EU) Nr. 1308/2013), die Obst-Gemüse-Erzeugerdurchführungsverordnung Abschnitt 2, – Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen, die nationale Strategie Anhang 3 Abschnitt 2 sowie die Niedersächsische VO vom 17.03.2011.

Voraussetzungen sind z.B.:

Die Mindestanzahl der Erzeuger sind auf 15 und der Mindestwert einer vermarktbaren Erzeugung auf 5 000 000 Euro oder die Mindestmenge der vermarktbaren Erzeugung auf 10 000 Tonnen festgesetzt. Die Mindestanzahl der Erzeuger kann nach § 1 der Nds. VO vom 17.03.2011 auf 5 herabgesetzt werden, wenn die EO für Pilze anerkannt ist.
Hinreichende Sicherheit und sachgerechte Ausübung der Bündelung des Angebotes, tatsächliche Bereitstellung personeller und technischer Mittel, sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds und ein genehmigtes operationelles Programm (OP).

Operationelle Programme die ab dem 01.01.2023 genehmigt werden, haben eine Laufzeit von mindestens 3 bis maximal 7 Jahren.

Was wird gefördert?

Innerhalb eines Operationellen Programms einer Erzeugerorganisation werden die spezifischen Ziele in Form von Interventionen aus dem GAP-Strategieplan (GAP-SP) festgelegt. Die Ziele werden mit Maßnahmen untersetzt. Im Folgenden genannt werden die Interventionskategorien mit einigen möglichen Maßnahmen der GAP-SP-Interventionssteckbriefe zum Sektorenprogramm Obst und Gemüse:

  • Absatzförderung und Kommunikation
    • Erstellung und Umsetzung von B2B- und B2C-Vermarktungskonzepten
    • Präsentation auf Messen, Ausstellungen u. a. Veranstaltungen unter der Maßgabe der Kundengewinnung/-pflege, der Produktvorstellung und Steigerung der (Marken)Bekanntheit
  • Beratungsdienste und technische Hilfe
    • Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren.
    • Weiterbildung und Beratung zur Steigerung der Mitarbeiterkompetenz
  • Ernteversicherung
    • Ernteversicherungen zur Deckung von Marktverlusten der Erzeugerorganisationen und/oder ihrer Mitglieder, wenn diese durch Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse und, soweit zutreffend, Krankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden. Marktverluste umfassen Produktionsverluste, nicht aber Preis- oder Einkommensverluste
  • Investitionen und Forschung
    • Gefördert werden können bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen:
      • zur Planung und Organisation der Erzeugung
      • zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
  • Qualitätsregelungen
    • Kosten für die Umsetzung nationaler/regionaler Qualitätszeichen auf Grundlage verschiedener festgelegter Qualitätsstandards
    • Kosten für die Umsetzung des Biozeichens (gem. Verordnung (EU) 2018/848)
  • Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung
    • Beratung und Betreuung
    • Fortbildung der Mitglieder und Mitarbeiter der EO

 

Finanzierung

Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln.

 

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Im Downloadbereich stehen Ihnen die aktuellen Rechtsgrundlagen und die zu nutzenden Vordrucke für das Antragsverfahren zum Herunterladen bereit.

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