Agrarförderung

Mehrgefahrenversicherung

Webcode: 01043040
Stand: 25.04.2024

Geplant ist die Gewährung einer Zuwendung für zuwendungsfähige Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2025. Die erste Antragstellung soll 2024 erfolgen.

Überschwemmtes Zuckerrübenfeld
Überschwemmtes ZuckerrübenfeldJoerg Schaper

Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.

Eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ist aktuell noch nicht in Kraft.

Wir möchten dennoch folgende erste Informationen geben:

Gegenständlich sollen Kulturen in den Nutzungsgruppen Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst versichert werden können. Bei Inanspruchnahme dieser Förderung darf der Versicherungsvertrag erst nach einem Bescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und auch nur mit einem für die Fördermaßnahme gelisteten Versicherungsunternehmen geschlossen werden.
Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Schadens- und Indexversicherungen. Der Versicherungsvertrag muss

  • einen Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten der Schadensquote (Abzugsfranchise) enthalten.
  • eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme enthalten.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich anteilig an der jährlichen Versicherungsprämie und es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Zuwendung wird auf einen Maximalbetrag begrenzt werden.   

Die Förderung setzt voraus, dass im Jahr der Antragsstellung und im Bewilligungszeitraums ein Sammelantrag gestellt wird.

Ein entsprechendes Antragsformular, weitere inhaltliche Informationen zur Förderung und zum Verfahren sowie die Richtlinie stellen wir mit dem jeweiligen Stand zeitnah auf dieser Internetseite für Sie bereit.