Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft fördern die Länder Niedersachsen und Bremen unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Das Antragsverfahren 2021 ist im Zeitraum vom 17.05.2021 bis 31.05.2021 geplant.
Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus der Anlage 1 zur AFP-Richtlinie. Eine erhöhte Förderung erhält, wer die darüber hinausgehenden Anforderungen der niedersächsischen Anlage 2 erfüllt. Für alle Tierarten sind auch mobile Ställe förderfähig, sofern sie die genannten Anforderungen erfüllen.
Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf. Neu ist, dass diese Grenze nicht gilt, wenn der Tierbesatz im Ausgangsjahr unverändert bleibt oder verringert wird. Darüber hinaus muss eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein. Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten. Ein entsprechendes Berechnungsformular sowie die Anlagen 1 und 2 finden Sie unten.
Bei Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz muss eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20 % durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. Bei Gülle- und Festmistlagern sowie Fahrsiloanlagen wird dies ohne Nachweis als gegeben angesehen. Allerdings müssen Wirtschaftsdüngerlagerstätten im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen und dürfen nicht den Investitionsschwerpunkt darstellen.
Bislang förderfähige Maschinen der Außenwirtschaft (Gülleausbringungstechnik, Pflanzenschutzgeräte, Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung) werden ab 2021 im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms Landwirtschaft gefördert, so dass sie im AFP nicht mehr enthalten sind.
Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 2,0 Mio €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000,- € nicht überschreiten darf.
Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, dass sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen.
Beachten Sie die neue ANBest-ELER und die damit in Zusammenhang stehenden Hinweise zur Auftragserteilung, insbesondere zu freiberuflichen Leistungen (Architektenleistungen) unten im Downloadbereich.
Sobald uns der zwingend zu verwendende digitale Antrag zur Verfügung steht, werden wir diesen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.










