Öko-Regelung 3 – Agroforst
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. Anders als bei den AUKM werden Öko-Regelungen immer in dem Jahr beantragt, indem die Maßnahme auch umgesetzt wird. Insgesamt werden sieben bundeseinheitliche Einzelmaßnahmen angeboten. Dabei kann zwischen gesamtbetrieblichen oder flächenbezogenen Maßnahmen gewählt werden. Eine flächenbezogene Maßnahme ist die Beibehaltung einer agroforstlichen bewirtschaftungsweise auch Ackerland und Dauergrünland (DGL). Die Prämie von 200 €/ha wird für die Gehölzstreifen, nicht für das gesamte Agroforstsystem, gezahlt.
Voraussetzung ist, dass mind. zwei Gehölzstreifen vorgehalten werden. Der Flächenanteil der Gehölzstreifen kann zwischen 2 und 35 % der förderfähigen Acker- oder Dauergrünlandfläche liegen und ist weitestgehend durchgängig mit Gehölzen zu bestocken. Dabei ist eine Breite von mind. 3 m und max. 25 m pro Gehölzstreifen einzuhalten. Der Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche muss mind. 20 m und darf max. 100 m betragen. Ist ein Gehölzstreifen fließgewässerbegleitend oder in Gewässernähe angelegt, darf der Abstand zum Rand weniger als 20 m betragen. Unbeschadet naturschutzrechtlicher Vorschriften sind Maßnahmen der Holzernte ausschließlich im Januar, Februar oder Dezember zulässig.
Bei der Beantragung ist ein Nutzungskonzept einzureichen. Damit ein Gehölzstreifen als ÖR 3 bewilligt wird, muss die Anlage bereits zur Antragstellung abgeschlossen sein. Gehölzstreifen, die nach dem 01.01.2022 angelegt wurden, dürfen folgende Gehölzpflanzen nicht enthalten: Eschen-Ahorn, Schmetterlingsstrauch, Rot-Esche, Späte Traubenkirsche, Essigbaum, Robinie, Kartoffel-Rose, Gewöhnliche Schneebeere, Roteiche und Blauglockenbaum.
Bei der Antragstellung unterstützen sie die Berater*innen der LWK Niedersachsen gerne. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!
Aktuelle Informationen, die NC-Liste und Gesetztestexte zur GAP finden Sie unter "GAP von A bis Z". Einen kurzen Überblick zu einzelnen Vorgaben erhalten Sie durch die GAP-Video´s. Mit dem GAP-Rechner können sie eine betriebsindividuelle Planung und Prämienanalyse vornehmen.
Kontakte
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Öko-Regelung 7 – Schutzzielorientierte Bewirtschaftung von Natura-2000 Gebieten
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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