Agrarförderung

Fördermaßnahmen nach der Brexit–Anpassungsreserve in Niedersachsen

Webcode: 01042436

Die Richtlinien der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) bieten die Möglichkeit, Fischereiunternehmen gezielt in der Phase der Umstrukturierung und Anpassung an die Situation nach dem Brexit zu unterstützen. Die Fördermaßnahmen werden im Jahr 2023 angeboten.

Über die Richtlinie „Förderung von Vermarktungs-, Investitions- und Anpassungsmaßnahmen sowie von Abfindungen im Fischereisektor“ können beispielsweise Maßnahmen zur Umstellung der Fischverarbeitung, wie Ausgaben für neue Produktionsanlagen oder Umbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Umstellung der Fischvermarktung, wie der Ausbau oder die Verbesserung der Direktvermarktung und die Erschließung neuer Märkte oder Investitionsmaßnahmen auf Fischereifahrzeugen sowie Abfindungen für Brexit-bedingte Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragt werden.

Die Richtlinie zur Förderung der Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) betrifft die Förderung von Ausgaben für die vorübergehende und endgültige Einstellung der Fangtätigkeit mit Kausalität der negativen Folgen des Brexit.

Hintergrund:

Für die deutsche Fischereiwirtschaft sind die Auswirkungen des Brexits nach wie vor deutlich spürbar. Bis zum Jahr 2026 werden deutsche Fischereiunternehmen aufgrund des zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens bis zu 25 Prozent ihrer Fangmöglichkeiten in der Nordsee und im Nordostatlantik verlieren. Dies bedeutet nicht nur reduzierte Fänge für die betroffenen Unternehmen, sondern hat auch Auswirkungen für Betriebe der Fischverarbeitung und -vermarktung und deren Beschäftigte.

Hinweis:

Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Auskunft über Eintragungen in der Verstoßdatei des SeeFischG entweder den Antrag auf Selbstauskunft oder den Antrag auf EMFF-Auskunft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die BAR-Auskunft findet hier keine Anwendung.

Die Antragsformulare stehen Ihnen hier im Downloadbereich zum Herunterladen zur Verfügung. Der handschriftlich unterzeichnete Antrag einschließlich der entsprechenden Anlagen und beizubringenden Unterlagen sind per Post bei der

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Sachgebiet 2.1.3
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover

einzureichen.

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.