Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Dienst sowie im Verwaltungsbereich für die Allgemeine Dienste.
Landwirtschaftlicher Dienst
Der Hochschulstudienabschluss mit einem Bachelor- oder Mastergrad in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung (Betriebswirtschaft, Tierproduktion, Pflanzenproduktion, ländliche Entwicklung) bzw. ein abgeschlossenes Studium der Ökotrophologie oder des Gartenbaus sowie vergleichbare bzw. gleichwertige Abschlüsse an einer Fachhochschule sind Voraussetzung für die Aufnahme in eine 18-monatige Anwärterausbildung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober. Die Stellenausschreibung dafür erscheint in der Regel ab November des Vorjahres und endet zum 31. Januar des Einstellungsjahres.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Anwärterausbildung ist eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach E 10/E 11 TV-L vorgesehen bzw. anschließend eine Verbeamtung nach A 10 NBesG.
Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Musterausbildungsplan (siehe unten) sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
Forstwirtschaftlicher Dienst
Voraussetzung für die Aufnahme in eine 18-monatige Anwärterausbildung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) ist der (Fach-) Hochschulstudienabschluss mit einem Bachelor- oder Mastergrad in einem forstlichen Studiengang.

Die Ausbildung wird mit, schriftlichen Fachklausuren, einer mehrtägigen mündlichen Prüfung sowie einer Praxisprüfung in einem forstwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen. Beurteilungen der einzelnen Ausbildungsabschnitte, sowie Projektarbeiten und Vorträge runden die Ausbildung ab. Seminare und Fachlehrgänge, sowie Exkursionen und Prüfungen finden zusammen mit den Forstinspektor-Anwärter:innnen des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Landesforstbetriebs Sachsen-Anhalt statt.
Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im ersten Quartal eines jeden Jahres, die Bewerbungsfrist geht vom 01.- 31.März jeden Jahres. Die LWK bildet bedarfsbezogen aus, die Zahl der Ausbildungsplätze schwankt daher von Jahr zu Jahr und passt sich so der Zahl der zu besetzenden Stellen an.
Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsleitfaden sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD).
Forstliche Trainees der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
Die LWK bietet jungen Forstleuten die Möglichkeit direkt nach dem (Fach-) Hochschulabschluss mit einem Bachelor- oder Mastergrad eines forstlichen Studiengangs, als Trainee eine Bezirksförsterei zu übernehmen.
Die Ausbildungszeit dauert in der Regel 24 Monate. Sie kann im Ausnahmefall um bis zu drei Monate verkürzt oder verlängert werden. Dabei können z.B. Berufserfahrung aus einer Vorbeschäftigung die Dauer verkürzen oder eine Mehrbelastung des Trainees bei Kalamitäten diese verlängern. Während der Ausbildungszeit erhalten die Trainees eine Vergütung auf Basis der Entgeltgruppe 10 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Für die Zeit der Ausbildung wird dem Trainee ein Mentor zur Seite gestellt.
Der Abschluss der Traineeausbildung soll dem Niveau der Anwärterausbildung (FIA) in Niedersachsen entsprechen; innerhalb der Landwirtschaftskammer gilt die erfolgreich abgeschlossene Traineeausbildung als der Laufbahnbefähigung ebenbürtig. Eine Verbeamtung ist nicht möglich.
Die Pflichtlehrgänge für Trainees entsprechen überwiegend der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO – AgrumwD). Die Ausbildungsinhalte finden Sie im Ablaufplan Traineeausbildung.
Die Trainees besuchen den sechswöchigen Verwaltungslehrgang im Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SIN). Dort legen sie die Rechts- und Verwaltungsprüfung ab. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für das erfolgreiche Beenden der Ausbildungszeit als Trainee.
Überdies ist eine Projektarbeit zu erstellen. Die Projektarbeit besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Thema der Projektarbeit wird von der zuständigen Forstamtsleitung in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung vorgegeben. Dabei soll der Trainee die Naturalausstattung seines Dienstbezirkes, sowie den Bedarf der Waldbesitzerorganisation und der Waldeigentümer/-innen erfassen.
Die Eingruppierung nach erfolgreichem Abschluss der Traineeausbildung und entsprechender Übernahme in der Bezirksförsterei erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TV-L (gemäß der jeweils gültigen Tätigkeitsbewertung). Nach Abschluss des Trainees gibt es eine 2-jährige Bindungsfrist an die LWK.
Bachelor of Arts – Verwaltungsinspektor-Anwärter/in für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Die Ausbildung ist ein duales Studium im Studiengang Allgemeine Verwaltung (Public Administration), Schwerpunkt Öffentliches Recht. Sie findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel des Abschlusses „Bachelor of Arts (B. A.)“ statt.
Die Ausbildung wird als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Dieser dauert 3 Jahre für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste und ist in einen theoretischen und praktischen Teil gegliedert.
Die rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen werden in einem 24-monatigen theoretischen Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen mit Standort in Hannover vermittelt.
Das gesamte Studium gliedert sich in 9 Trimester, von denen in jedem Ausbildungsjahr eines als Praxissemester (P-Zeiten) ausgelegt ist. In der 12-monatigen Praxis wird das Erlernte angewendet und Sie erhalten Einblicke in die verwaltungsmäßigen, betrieblichen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge Ihres zukünftigen Wirkungsfeldes, so dass ein direkter Bezug zum späteren Berufsalltag besteht. In den P-Zeiten erfolgen Einsätze in den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (z. B. in der Hauptverwaltung in Oldenburg oder in einer der Bewilligungsstellen) sowie nach gemeinsamer Abstimmung in einer Behörde, die einer anderen Verwaltungsebene angehört (Kommune).
Ihr zukünftiger Aufgabenbereich beinhaltet beispielsweise
- das Bearbeiten von Anfragen und Vorgängen auf der Basis von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- das Treffen von Entscheidungen
- Finanzfragen
- Controlling.
Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der
- Allgemeinen Hochschulreife,
- Fachhochschulreife
- oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
mit überdurchschnittlichen Leistungen.
Sie sollten Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Themen sowie am Umgang mit Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften mitbringen sowie über soziale Kompetenz verfügen.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes besteht eine gute Beschäftigungsperspektive bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in ganz Niedersachsen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Informationsseite der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Darüber hinaus bieten wir auch:
Ausbildungsplätze für die Einführungszeit zum Erwerb der Befähigung für die Beamtenlaufbahn "Allgemeine Dienste" (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)
im Geschäftsbereich Förderung an den Standorten Aurich, Braunschweig, Bremervörde, Hannover, Meppen, Nienburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück und Uelzen an.
Die Besetzung erfolgt für die Dauer der Einführungszeit (6 Monate).
Nach erfolgreicher Einführungszeit ist eine Verbeamtung zum/ zur Verwaltungsinspektor/in vorgesehen.
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